Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt zwar viel Bürokratie mit sich, könnte den Versand innerhalb Deutschlands für Online-Händler:innen aber vereinfachen. Ein Leser hat uns nun aber auf eine Lücke in der Verordnung aufmerksam gemacht, die diese Vereinfachung schon wieder in ein eher nicht so schönes Licht rückt.
Wegfall der Lizenzierungspflicht
Was soll aber überhaupt vereinfacht werden? Bisher müssen Händler:innen ihre Versandverpackungen samt Füllmaterial lizenzieren und registrieren. Für den Versand innerhalb Deutschlands entfällt diese Pflicht künftig, wenn das Verpackungsmaterial in Deutschland hergestellt wurde. Stattdessen übernehmen die Hersteller:innen dann die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten. Diese Kosten werden in die Kaufpreise einkalkuliert. Jedenfalls wäre das wirtschaftlich sinnvoll.
Versand ins Ausland
Der Versand in andere EU-Mitgliedstaaten wird allerdings komplexer: In den einzelnen Ländern benötigen Versandunternehmen jeweils Bevollmächtigte, die sich dann wiederum darum kümmern, dass die Unternehmen ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen. Also: Die Entsorgungskosten für den inländischen Versand werden von den inländischen Hersteller:innen getragen; für Kosten der Entsorgung in anderen Zielländern müssen Shops direkt zahlen.
Doppelte Bezahlung für Versandkartons?
Klingt so weit erst mal verständlich. Was ist nun aber, wenn beispielsweise ein Shop in Deutschland seine Kartonagen wie gewohnt bei einem deutschen Unternehmen erwirbt und diese dann für den Versand nach Italien verwendet? Hier wäre es nach der Logik so, dass die Kartons vom Herstellerunternehmen in Deutschland registriert und lizenziert werden. Zusätzlich würde der oder die Bevollmächtigte des Shops in Italien die Verpackung dort anmelden. Es entstehen also in zwei Ländern – zumindest auf dem Papier – Entsorgungskosten für ein und denselben Karton.
Bürokratieberg für Hersteller:innen
Damit dieses Problem gar nicht erst entsteht, müssten Hersteller:innen ihre Produktion strikt trennen: einmal Kartons für den innerdeutschen Versand und einmal Kartons für den EU-weiten Versand. Händler:innen wiederum müssten bei der Bestellung genau kalkulieren, wie viele vorlizenzierte Kartons sie für nationale Sendungen benötigen und wie viele unlizenzierte Verpackungen für den übrigen Versand.
Unterm Strich ist der Wegfall der Lizenzierungspflicht also nur für diejenigen Shops eine echte Erleichterung, die ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden. Statt den EU-weiten Versand attraktiver zu machen, könnte das eine weitere Abschreckung sein.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben