Diese 4 Gesetze nerven Online-Händler:innen am meisten

Veröffentlicht: 22.07.2024
imgAktualisierung: 22.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
22.07.2024
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ca. 3 Min.
Ein Pop-Art-Stil Bild einer mürrisch dreinblickenden Katze, die an einem Schreibtisch sitzt. Die Katze hat einen deutlich übertriebenen Ausdruck des Missfallens und ist von gedämpften, zurückhaltenden Farben umgeben. Der Schreibtisch ist mit verschiedenen Gegenständen wie Papieren, einem Computer und einer Kaffeetasse überladen. Der Hintergrund zeigt Muster und Farben, die abgetönt sind und den Pop-Art-Stil beibehalten, aber mit einer weniger farbenfrohen Palette.
Erstellt mit Dall-E
Der Verbraucherschutz im E-Commerce stellt kleine und mittelständische Händler vor große Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet dreiste Kundenpraktiken und den Missbrauch des Widerrufsrechts, der den Online-Handel vor echte Zerreißproben stellt.


Der E-Commerce ist sehr stark durch den Verbraucherschutz geprägt. Gerade für den kleinen und mittelständischen Handel kann dieser Schutz zur echten Zerreißprobe werden. Und auch, wenn die Kundschaft im Recht ist – es gibt Situationen, die kann man sich einfach schenken. Situationen, in denen die Kundschaft zwar rechtlich alles richtig macht, und trotzdem mega dreist ist.

Den Online-Shop als Leihhaus verwenden

Wer vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss nicht begründen, warum die Ware zurückgesendet wird. So weit, so gut. Für manche Kund:innen ist dieser Umstand Grund genug, Ware, die man gar nicht behalten will, zu bestellen und sie nach einem gewissen Zeitraum zurückzuschicken. Sei es die Deko fürs Weihnachtsfest, das Geschirrservice zum Angeben für die Familienfeier oder das Kleid für die Party am Wochenende – bestellt, benutzt, zurückgeschickt – und Geld zurück?

In der Theorie müssen sich Online-Händler:innen das nicht gefallen lassen, denn wer etwas von vornherein in der Absicht bestellt, es auf gar keinen Fall behalten zu wollen, nutzt das Widerrufsrecht in rechtswidriger Weise aus. Das Problem ist allerdings: Dadurch, dass man keinen Widerrufsgrund angeben muss, ist es für Händler:innen kaum möglich, einen Missbrauch nachzuweisen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Kundschaft freimütig zugibt, den Shop als Leihhaus missbraucht zu haben.

Also: Legal ist diese Methode nicht; wenn die Produkte keinen Schaden genommen haben, wird das Ganze aber kaum auffallen. Mega nervig ist es dennoch, vor allem wenn man bedenkt, dass vollkommen sinnlos Pakete hin und her geschickt wurden.

Unverkäufliche Ware retournieren

Das Widerrufsrecht ist wohl das stärkste Verbraucherrecht. Es sorgt sogar dafür, dass Händler:innen Ware, die eindeutig durch Benutzung beschädigt wurde, annehmen müssen. Klar besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Wertersatz, der sogar 100 Prozent betragen kann, aber mal ganz ehrlich: Für Aufwand sorgt es dennoch.

Achtung: Ein Anspruch auf Wertersatz besteht nur dann, wenn die Ware durch tatsächliche Benutzung beschädigt wurde. Entstand trotz aller Sorgfalt bei der Beschaffenheitsprüfung, wie beispielsweise dem Aufbau eines Möbelstücks, ein Schaden, so muss dieser hingenommen werden.

Den Anwalt wegen unerlaubter Newsletter-Werbung einschalten

Viele von uns haben sehr wahrscheinlich schon einmal einen werblichen Newsletter erhalten, ohne dafür eine Einwilligung abgegeben zu haben. Das kann manchmal ärgerlich sein, aber eigentlich ist es kein Thema: Meistens kann man sich direkt über einen Link in der E-Mail selbst abmelden und bevor man sich richtig ärgern kann, hat man es schon wieder vergessen.

Das sieht allerdings nicht jeder so: Wer unerlaubt E-Mail-Werbung erhält, hat einen Anspruch auf Unterlassung und kann eine Kanzlei beauftragen, um das „Problem“ zu lösen. Die Kosten müssen selbstverständlich die Verantwortlichen des Newsletters tragen. So kommen halt mal schnell hunderte Euro zusammen. Mal ehrlich: In der Zeit, in der man eine Kanzlei beauftragt, hätte man sich einfach abmelden können, UND dem Shop eine Nachricht schreiben können, dass man das echt nicht in Ordnung findet.

Achtung: Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, rechtlichen Rat einzuholen. Gerade wenn der Verdacht des Datendiebstahls im Raum steht oder Absender:innen trotz Abmeldung immer wieder Newsletter schicken.

Ware ewig nicht zurücksenden

Zwar steht in den meisten Widerrufsbelehrungen, dass die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückgesendet werden muss; eine verspätete Rücksendung hat aber nicht zur Folge, dass der Widerruf nicht akzeptiert werden muss. Es kommt einzig und allein darauf an, dass die Widerrufserklärung fristgerecht abgegeben wurde. Entsprechend ist es vollkommen legitim, dass Ware erst Wochen oder gar Monate nach der Widerrufserklärung zurückgeschickt wird.

Immerhin muss der Kaufpreis erst mit der Rücksendung erstattet werden, aber dennoch ist es ein Ärgernis. So wissen Händler:innen kaum, wann sie einen Haken hinter dieses Geschäft setzen können.

Zu viel gelieferte Ware nicht melden

Hin und wieder landet in manchen Paketen zu viel Ware. Manchmal werden auch Bestellungen doppelt im Lager abgefertigt. Die Kundschaft hat zwar kein Recht, die zu viel gesendete Ware zu behalten, ist gleichzeitig aber auch nicht in der Pflicht, den Fehler zu melden. Vielmehr kann die Kundschaft in aller Ruhe abwarten, bis der Fehler bemerkt wird und sich der Händler oder die Händlerin meldet.
 

Veröffentlicht: 22.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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genervter Händler
24.07.2024

Antworten

Am meisten nervt, das es unendlich viele Gesetze zum Schutz der Verbraucher gibt, aber (fast) keine zum Schutz der Händler, respektive vorhandene Gesetze durch diverse OLG's immer zu Gunsten der Verbraucher ausgelegt werden. Einen Schrank aufbauen und dabei, egal wie schwer oder absichtlich oder ... beschädigen muss zum Kauf verpflichten. Wenn eine Ware nach Widerspruch nicht binnen 14 Tagen zurück gesendet wurde, erlischt der Widerspruch - wäre so einfach und sinnvoll und würde viele der oben genannte Probleme lösen. Vom Händler wird ja auch erwartet das er sich an die Lieferzeiten hält. Aktuell wird der Händler durch immer neue Bürokratie und Gesetze immer mehr belastet. Ursache sind nicht die tatsächlich existierenden "schwarzen Schafe" sondern die Unfähigkeit der recht-sprechenden Gewalt, diesen schnell und dauerhaft das Handwerk zu legen. Bevor ein solcher Händler rechtskräftig verurteilt wird vergehen Jahre und diese haben dann meist schon ein Dutzend Ersatzgeschäfte aufgezogen. Statt dessen gibt es wieder ein neues Gesetz als Ergänzung eines Gesetztes auf Basis eines Grundsatzurteils bezogen auf ein Gesetz von ... Was viel schlimmer ist als kreative Verbraucher: durch die Unmenge der Vorschriften, Gesetze etc. in Deutschland in der vorliegenden Form, treibt der Staat die Kunden in die Hände von Alibaba, Temu und Co. - weil er dadurch die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen massiv einschränkt. Aktuell graben wir uns in Deutschland selbst das Wasser ab. - Bitte nicht falsch verstehen, Verbraucherschutz ist wichtig und Gesetze und deren Einhaltung sind wichtig - in sinnvoller Menge und Umsetzung. Von Beiden haben wir aber viel zu viel - das ist es, was lähmt, verärgert, nervt ...
Kein Experte
23.07.2024

Antworten

"Diese 4 Gesetze" - so beginnt die Überschrift. Benannt wird dann tatsächlich kein einziges Gesetz. Und Ausdrucksweisen wie "aber mal ganz ehrlich", "mega nervig", "mega dreist", "halt mal schnell" oder "echt nicht in Ordnung" erwecken nicht gerade den Eindruck von sachlichen Journalismus, sondern wirken eher wie ein Facebook-Beitrag in einer Gruppe sich über irgendetwas aufregender Menschen. Dazu passt auch die magere inhaltliche Substanz des Beitrags, die sich auf wenige Sätze komprimieren ließe. Wer als Online-Händler E-Mail-Adressen von Privatpersonen sammelt und für unerwünschte Werbung nutzt (oft noch mit versteckten Tracking-Pixeln), der gehört auch konsequent abgemahnt. Denn sowas ist mega dreist und nervig, um es mal mit den Worten der Autorin zu sagen. Als Online-Händler mag ich dem Geschriebenen auch im Übrigen nicht zustimmen. Die angesprochenen Verbraucherrechte sind nicht das Hauptproblem der Händler und auch nicht die 4 "nervigsten", weil diese auf leicht zu verstehenden, altbekannten und bewährten Regelungen basieren. "Nervig" sind eher neue Gesetze wie das ElektroG, in das man sich erst aufwendig einarbeiten muss, das nicht auf triviale Weise zu durchblicken ist und bei dem man als rechtlicher Laie nur schwer erkennen kann, ob man betroffen ist und was genau man tun muss. Zumal mit diesem Gesetz zusätzliche Pflichten auferlegt werden, wie die aufwendige und teure Registrierung bei der ear Stiftung, was ich tatsächlich als nervig empfinde. Also wenn Sie schon für Online-Händler sprechen wollen (den Anspruch erheben Sie ja mit der Überschrift), dann wäre es sinnvoll, diese vorher mal zum Thema zu befragen.