Den Online-Shop als Leihhaus verwenden
Wer vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss nicht begründen, warum die Ware zurückgesendet wird. So weit, so gut. Für manche Kund:innen ist dieser Umstand Grund genug, Ware, die man gar nicht behalten will, zu bestellen und sie nach einem gewissen Zeitraum zurückzuschicken. Sei es die Deko fürs Weihnachtsfest, das Geschirrservice zum Angeben für die Familienfeier oder das Kleid für die Party am Wochenende – bestellt, benutzt, zurückgeschickt – und Geld zurück?
In der Theorie müssen sich Online-Händler:innen das nicht gefallen lassen, denn wer etwas von vornherein in der Absicht bestellt, es auf gar keinen Fall behalten zu wollen, nutzt das Widerrufsrecht in rechtswidriger Weise aus. Das Problem ist allerdings: Dadurch, dass man keinen Widerrufsgrund angeben muss, ist es für Händler:innen kaum möglich, einen Missbrauch nachzuweisen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Kundschaft freimütig zugibt, den Shop als Leihhaus missbraucht zu haben.
Also: Legal ist diese Methode nicht; wenn die Produkte keinen Schaden genommen haben, wird das Ganze aber kaum auffallen. Mega nervig ist es dennoch, vor allem wenn man bedenkt, dass vollkommen sinnlos Pakete hin und her geschickt wurden.
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