Platz 4: Darf ich ab dem 1. Januar 2025 nur noch E-Rechnungen nutzen?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können – das Ausstellen bleibt aber vorerst freiwillig. Bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin erlaubt. Erst ab 2027 (für große Unternehmen) und ab 2028 (für alle) wird das Ausstellen von E-Rechnungen Pflicht.
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Platz 5: DHL GoGreen Plus: Wie können Geschäftskunden die automatische Buchung deaktivieren?
Ab Juli 2025 werden bei DHL-Geschäftskunden automatisch alle Pakete mit dem GoGreen-Plus-Zuschlag versehen, der die CO₂-Emissionen durch Investitionen in nachhaltige Technologien senken soll. Der Aufpreis (typischerweise 0,07–0,15 Euro pro Sendung) wird pro Paket berechnet – zusätzlich zur neuen Monatspauschale.
Geschäftskunden können dem widersprechen und die automatische Buchung ab dem 1. Juli im DHL-Geschäftskundenportal unter „Standardbeauftragung Versenden Paket&Waren“ pro Produkt deaktivieren. Alternativ ist ein schriftlicher Widerruf per Formular möglich.
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Platz 6: Kann das DHL Kleinpaket einem Paketzusteller mitgegeben werden?
Seit Jahresbeginn bietet DHL ein neues Kleinpaket an. Dieses hat die Warenpost abgelöst. Kleinpakete können nicht mehr bei Paketstationen abgegeben werden. Hinzu kommt, dass Zusteller diese aber auch nicht mitnehmen. Sie können lediglich in Filialen oder Großannahmestellen der Deutschen Post eingeliefert werden.
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Platz 7: Paket nicht zustellbar – wer haftet für die zusätzlichen Kosten?
Besonders im B2C-Bereich müssen Shops für ein großes Päckchen Haftung tragen. Anders sieht es aber aus, wenn das Paket unzustellbar ist, weil die Kundschaft die Adresse beispielsweise nicht korrekt eingegeben hat. In diesem Fall muss die Kundschaft die zusätzlichen Kosten tragen.
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Platz 8: Neue Verpackungsverordnung: Gilt sie auch für gebrauchte Verpackungen?
Ab August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Online-Händler:innen. Die Verordnung löst dabei die nationalen Regeln ab und gilt einheitlich in der gesamten EU. Schon jetzt beschäftigt viele aber die Frage, wie es dann mit der Verwendung gebrauchter Verpackungen aussieht. Kurz: Auch diese müssen sehr wahrscheinlich, wie bisher eben auch, lizenziert werden, denn: Die Beweislast, dass Verpackungen lizenziert wurden, liegt bei Händler:innen. Ob gebrauchte Verpackungen tatsächlich lizenziert wurden, können diese aber selten nachweisen. Entsprechend ist es sicherer, auch gebrauchte Kartonagen zu lizenzieren – auch wenn das im Zweifel bedeutet, dass unterm Strich mehrfach für die Entsorgung desselben Kartons gezahlt wird.
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Platz 9: Kann der OS-Link schon am 20. März entfernt werden?
Endlich ist es so weit: Der Link zur kaum genutzten Online-Streitbeilegungsstelle (OS-Link) kann entfernt werden, da die Plattform ab dem 20. Juli abgeschaltet wird. Seit dem 20. März konnten bereits keine neuen Anträge eingereicht werden, aber Vorsicht: Der Link durfte noch nicht entfernt werden.
Hintergrund ist hier einfach der, dass die Verordnung, die den Link vorschreibt, erst zum 20. Juli außer Kraft tritt.
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Platz 10: Ich habe eine Abmahnung per WhatsApp erhalten, kann ich sie ignorieren?
Eine Abmahnung per WhatsApp ist grundsätzlich rechtlich wirksam, da keine bestimmte Form vorgeschrieben ist – entscheidend ist, dass Absender, Verstoß und Forderungen klar erkennbar sind und der Empfänger nachweislich Zugriff hat, z. B. durch Anhänge.
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Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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