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Die neue Verpackungsverordnung: Was gilt bei gebrauchten Verpackungen?

Veröffentlicht: 04.05.2026
imgAktualisierung: 04.05.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.05.2026
img 04.05.2026
ca. 2 Min.
Hämdlerin verpackt Ware
Erstellt mit KI
Ab dem 12. August gelten die Regeln der neuen Verpackungsverordnung. Müssen auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden.


Viele Online-Händler nutzen Schuhkartons, Umzugskartons oder anderes gebrauchtes Verpackungsmaterial aus dem eigenen Haushalt oder von Kunden, um Retouren oder Sendungen zu verschicken. Das schont Ressourcen und klingt nach einer unkomplizierten Lösung. Ein Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist die Reduzierung von Verpackungsmüll. Da sollte ein solches Vorgehen ja eigentlich kein Problem darstellen. Verpackungsrechtlich ist die Sache jedoch nicht so einfach – und die entscheidende Frage lautet: Wurde diese Verpackung bereits einmal lizenziert?

Wurde die Verpackung schon einmal in Verkehr gebracht?

Bisher wurde Händler:innen geraten, Verpackungen auch dann zu lizenzieren, wenn es sich um gebrauchte Verpackungen handelt. Schließlich kann nicht nachgewiesen werden, dass die Verpackung schon einmal lizenziert wurde. Händler:innen sind allerdings dafür verantwortlich, dass die Verpackungen, die sie in Verkehr bringen, lizenziert wurden.

Da diese Pflicht zukünftig bei der Person liegt, die die Verpackung im Mitgliedsstaat als erstes in Verkehr bringt, liegt, könnte man davon ausgehen, dass die Verpackungen bereits lizenziert sind. Problematisch wird es allerdings, dies nachzuweisen.

Das Nachweisproblem: Wer beweist, dass ein Karton bereits lizenziert war?

Die Verpackungsverordnung (PPWR) schreibt, wie zuvor das VerpackG, nicht explizit vor, wie der Nachweis einer bereits erfolgten Lizenzierung zu führen ist. In der Praxis ist er bei gebrauchten Verpackungen aus dem Privathaushalt oder von Kunden faktisch kaum zu erbringen. Wer kann belegen, dass ein bestimmter Schuhkarton tatsächlich beim Grünen Punkt oder einem anderen dualen System angemeldet war?

Ohne diesen Nachweis trägt der Händler das Risiko, als erster Inverkehrbringer behandelt zu werden – mit allen Folgen: Registrierungspflicht bei LUCID, Systembeteiligung, und ab August 2026 zusätzlich die Pflicht zur Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung für die genutzte Verpackung.

Nutzung wird erschwert

Auch wenn die Verpackungsverordnung sich weniger Verpackungsmüll auf die Fahne schreibt, erschwert sie die Nutzung von gebrauchten Verpackungen. In der Praxis heißt es: Gebrauchte Verpackungen können genutzt werden, allerdings muss man in den meisten Fällen alle Erzeugerpflichten selbst umsetzen. Nur wer sichergehen kann, dass die Verpackungen den Anforderungen der PPWR entsprechen und bereits lizenziert sind, kann diese nutzen, ohne die Pflichten selbst umzusetzen.

Veröffentlicht: 04.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
20 Kommentare
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Ralf
11.05.2026

Antworten

Die neue Verpackungsverordnung darf so nicht in Kraft treten. Sie ist eine absolute Benachteiligung kleiner Händler. Die EU war mal dazu gedacht, den innereuropäischen Handel zu fördern. Inzwischen entwickelt sich die EU leider dazu, nur noch Bürokratieirrsinn zu produzieren. Einen gebrauchten Karton erneut zu verwenden ist 100 % ressourcenschonend - politisch aber offenbar nicht gewollt. Bei all den anderen Anforderungen, die wir zu erfüllen haben (Produtsicherheitsgedöns, neues Gewährleistungsrecht, usw.) kann ich jeden verstehen der sagt: Das tue ich mir nicht mehr an. Das kann aber ja nicht das Ziel sein. Als weg mit unnötigen Vorschriften, die unter dem Strich nichts bringen!
Wolfgang
10.05.2026

Antworten

Ja, teibt die Menschen mit offenen Armen zur AFD
Querbeethanse
11.05.2026
Aber nur die ganz blöden die zum Feuer löschen auch Benzin nehmen. Kann man machen aber ich bezweifle stark das es hilft
Aurelie
09.05.2026

Antworten

Wenn es funktionieren soll, muss es unkompliziert sein. Die Androhung von Abmahnungen und Strafen ist auch nicht korrekt. Weil jeder doch gerne mitmacht, aber nicht, wenn es noch erschwert wird.
Siegfried
09.05.2026

Antworten

Wie immer in Deutschland, ist die Regelung eigentlich entgegen dem Ziel, Verpackungsmüll zu sparen!! Man sollte eigentlich belohnen, wenn Kartons mehrfach benutzt wird, aber nein, man macht eine Regelung wo es eigentlich im um Geld geht!!! Super
ich
07.05.2026

Antworten

Ich glaube ja, dass SEHR VIELE Händler gebrauchte Verp. verwenden. Da frage ich mich, wieso ich jahrelang Geld an den Händlerbund zum Schutz (=Schutzgeld?) abdrücke, damit er politisch Einfluss nimmt. Das hier wäre ja nicht mal Lobbyarbeit sondern VERNUNFT gewesen. Stattdessen: "Joa, haste Pech - aber Du kannst von uns feine Kartonagen kaufen - wir machen Dir ein Angebot, das Du nicht (mehr) ablehnen kannst." An dieser Stelle also ein herzliches Dankeschön an all meine Interessenvertreter! Top!
genny
07.05.2026

Antworten

Wie sagt man so SCHÖN! B. müssen nicht DENKEN. Hier wird jetzt noch mehr Abfall produziert! SUPER
Peter
06.05.2026

Antworten

Also um ganz sicher zu gehen und nicht durch einen Testkunden in die Abmahnfalle zu treten, schmeiße ich alles an Verpackungsmaterial total umweltbewusst weg und kaufe als Privatperson Ende August ganz neues, das vom Hersteller und Erstinverkehrbringer dann bereits diese Konformitätserklärung drauf kleben hat, um die ich mich selbst nicht kümmern kann. Lizensieren muss man sie ja trotzdem ohnehin. Sonst kann ja nicht mehr doppelt und dreifach für die Entsorgung und das Recycling ein und derselben Verpackung abkassiert werden.
Lars
06.05.2026

Antworten

Verpackungsmüll soll reduziert werden? Ja, gerne! Aber so wird das nichts! Man muß nun also alte / bereits gebrauchte Kartons (z.B. Schuhkartons, Weinkarton u.ä.) entsorgen, die noch gut für den Versand geeignet wären. Also schöne neue (teure) Kartons kaufen, die dann novh ZUSÄTZLICH vom Verbraucher entsorgt werden. Finde den Fehler! Zudem, welchen Sinn soll dieses schöne neue QR-Code (oder sonstiger Hinweise) haben. Glaubt da wirklich jemand dran, dass sich das auch nur irgendeiner anschaut. Und darüber dann feststellt. Oh, der Karton ist 100% Pappe. Danek, dann weiß ich ja nun wo/wie ich den entsorgen muß. Ja, ja die zusätzliche Farbe für den Code, welcher Milliardenfach gedruckt wird, ist ja umwelttechnisch wohl auch egal.
Frank Bohne
06.05.2026

Antworten

..... auch ich versende seit Jahren mit gebrauchten Kartons und habe natürlich trotzdem brav alles angemeldet. Würde auch gern weiter so arbeiten (schon allein weil ich bei geringen Stückzahlen, immerwieder Kartons in diversen Größen benötige) Frage: kann ich eine Konformitätsbewertung nach der Verpackungsverordnung selbst vornehmen und wenn ja wohin damit? Wenn nicht sind gebrauchte Verpackungen ja grundsätzlich Geschichte!
Yildiz
06.05.2026

Antworten

Verpackungsmüll soll reduziert werden? Okay! Darf man sich im Umlauf befindliche Verpackungen weiter benutzen? Nein! nur dann wenn LUCİD und die Registrierung im dualen System nachgewiesen wird. Diese müssen aber schon einmal registriert worden sein! Sowas nennt man als Spielverderber. Dann lieber neue Verpackungsmaterial kaufen. Man wollte doch Verpackungsmüll reduzieren? darf aber bereits gebrauchte Verpackung nicht wieder verwenden. ERST BEZAHLEN! Fazit ; Abzocke! egal wie!
Sigi
05.05.2026

Antworten

"Ohne diesen Nachweis trägt der Händler das Risiko, als erster Inverkehrbringer behandelt zu werden" ok, wem muss man im Zweifel konkret nachweisen, dass der gebrauchte Karton bereits lizensiert ist: der EU-Kartonpolizei? bei LUCID sind die meisten Händler sowieso bereits mit der Menge X registriert. für 2026 ist die Menge bereits vorab angemeldet und bezahlt, bereits bezahlte Nichtleistung mit dem offiziellen Wisch "wir bestätigen die Lizensierung für das Jahr 2026" wird definetiv bis Jahresende benutzt und nicht anders.
Andreas
05.05.2026

Antworten

Moin , wie stehen die Chancen darauf: Die EU-Kommission hat im Januar 2026 einen Vorschlag eingebracht, die Bevollmächtigten-Pflicht für EU-ansässige Unternehmen bis Ende 2034 auszusetzen. Der Vorschlag muss noch angenommen werden. ( https://www.verpackungsgesetz.com/en/eu-kommission-bringt-voruebergehende-abschaffung-des-bevollmaechtigen-auf-den-weg/)
Redaktion
05.05.2026
Hallo Andreas, leider sieht es noch nicht so aus. Im Gegenteil: Ausgerechnet Deutschland könnte das Vorhaben sogar torpedieren, wir haben hier darüber berichtet: https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/verpackung-deutschland-entlastung Wir bleiben aber weiter an dem Thema dran :) Viele Grüße, die Redaktion
Georg
05.05.2026

Antworten

DANKE EU, für nichts. Und ihr wundert euch das wir gegen die USA, China und Co. abkacken?
Martina
05.05.2026

Antworten

Ich denke ganz so ist das nicht wie gerade beschrieben! Ein gebrauchter Schuhkarton von Deichmann ist zukünftig lizenziert. Ich denke nicht, dass das nicht nachweisbar ist! Zudem sollten Verpackungen vom Lieferanten auch ohne Probleme nachgewiesen werden können, dass diese bereits lizenziert sind. Ich kann man mir nicht vorstellen, dass dieses umweltbewusste vorgehen noch bestraft werden kann! Und ich werde sicherlich nicht noch einmal eine Lizenz bezahlen für bereits bezahlte! Das musste man in der Vergangenheit auch nicht tun. Zumindest für Deutschland. Bei den Versand in der EU ist das leider etwas anders! Aber alles Schwachsinn! Ein kleiner Unternehmer wird sich das auf dauer nicht leisten können! Bürokratieabbau / Umweltbewusst / Kostenersparnis / Kleinhandelförderung *hurra* alles umgesetzt! Haben wir nicht eine tolle Politik
MG
05.05.2026

Antworten

Pure abzocke... Zerstörung der Mittelschicht mit allen Mitteln der Bürokratie.
Frank
05.05.2026

Antworten

In meinen Augen absoluter Irrsinn. Der "kleine" Händler, der nachhaltig denkt, wird nicht nur benachteiligt, sondern regelrecht bestraft. Ein weiterer Grund, mich immer weiter aus dem Handel zurück zu ziehen. Überlassen wir das Feld halt Amazon, Temu & co und ersticken an Verpackungsmüll, Fast Fashion und anderen sinnlos in Masse produziertem Mist. Und ja, auch ich habe bereits in der Vergangenheit jegliche Kartonage lizensiert, obwohl ich dabei nahezu immer gebrauchte Kartons zweitverwertet habe. Aber letztlich ist es offenbar nicht gewünscht, dass man nachhaltig handelt.
Andre
05.05.2026

Antworten

Es wird alles nur verschlimmert anstatt verbessert, mehr Bürokratie mehr Kosten und mehr Aufwand und auch natürlich mehr Verpackungsmüll, da man keine gebrauchten Kartons wie ich sie seit Jahrzehnten nutzte mehr verwenden kann. Von wegen also man will mit der neuen Verordnung etwas verbessern, viel mehr liegt der Sinn wie auch bei ähnlichen Verordnungen nur darin, uns das Leben so schwer zu machen, dass wir aufgeben, man will uns kaputt machen.
johann
05.05.2026

Antworten

Im Prinzip alles wieder nur komplizierter gemacht und es wird mehr Verpackungsmüll. Ich habe sehr oft schon gebrachte Verpackung genutzt (diese natürlich nochmal lizensiert, was ich auch als Geldschneiderei empfand). Jetzt kaufe ich neue Kartons und bringe nur neue in Verkehr. Alles ein Wahnsinn.