In dieser Woche geht es um ein nicht-erhaltenes Benachrichtigungskärtchen: Ein Kunde bestellt bei einem Ebay-Händler Ware. Die Sendung wird per DHL Kleinpaket ohne Sendungsnummer verschickt, da die Einlieferung über den Briefkasten erfolgt. Kurz darauf eröffnet der Kunde einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Nach interner Prüfung stellt der Händler fest, dass der Empfänger nicht angetroffen wurde, die Sendung in eine Filiale umgeleitet und nach Ablauf der Lagerfrist an den Absender zurückgeschickt wurde. Der Händler informiert den Kunden über den Status. Der Kunde antwortet, dass er keine Benachrichtigung im Briefkasten erhalten habe und die Ware weiterhin haben möchte. Dreist oder berechtigt?
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