Die Kostenspirale in der Logistik dreht sich unaufhaltsam. Für den Online-Handel stellt sich angesichts der steigenden Zuschläge von DHL, Amazon und Co. längst nicht mehr die Frage, ob die Belastung steigt, sondern wie sie aufgefangen werden kann. Die direkte Weitergabe der Kosten an die Endkundschaft ist eine Option. Ein Blick auf die rechtlichen Spielregeln zeigt, wo die Grenzen liegen.
Vertragsfreiheit als Basis für die Kalkulation
In der Marktwirtschaft gilt das Prinzip der unternehmerischen Freiheit. Online-Händler dürfen ihre Preise und damit auch die Lieferkonditionen grundsätzlich autonom festlegen. Das bedeutet: Wenn DHL den Energiezuschlag erhöht oder Amazon die Gebühren für Verkäufe auf dem Marktplatz anhebt, verbietet kein Gesetz, diese Mehrbelastung auf die Preise umzulegen. Eine gesetzliche Einschränkung von Aufschlägen greift im Bürgerlichen Gesetzbuch beispielsweise nur bei Zahlungsarten. Beim Verkauf und Transport von Waren hingegen bleiben die Konditionen Verhandlungssache.
Unumgänglich: Transparente Preise
Allerdings muss der Aufschlag handwerklich sauber im Online-Shop umgesetzt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits auf den Artikelseiten den tatsächlichen Endpreis inklusive der Umsatzsteuer sehen. Eine nachträgliche, überraschende „Energiepauschale“, die erst im letzten Schritt des Check-outs wie aus dem Nichts auftaucht und für jede Bestellung zwingend anfällt, ist wettbewerbswidrig. Pauschale, unvermeidbare Gebühren müssen bereits vor dem Einlegen in den Warenkorb zwingend kommuniziert und in den angezeigten Gesamtpreis des Produkts eingerechnet werden können.
Der rechtssichere Weg über das Porto oder die Mischkalkulation
Ansonsten bleibt nur der Weg über die klassischen Preise oder Versandkosten. Die gestiegenen Beschaffungs- und Transportkosten fließen damit direkt in den Produktpreis oder die Versandkostenpauschale ein. Dies schützt vor rechtlichen Fallstricken an der Kasse, erhöht jedoch den sichtbaren Preis im Wettbewerbsvergleich.
Allerdings ist auch das nicht der Weisheit letzter Schluss. Entscheiden sich Händlerinnen und Händler dafür, die gestiegenen Zuschläge über eine höhere Versandkostenpauschale abzufangen, müssen sie das finanzielle Risiko im Falle eines Widerrufs bedenken. Tritt die Kundschaft vollständig vom Kaufvertrag zurück, ist der Online-Shop gesetzlich verpflichtet, nicht nur den Warenwert, sondern auch die standardmäßigen Hinsendekosten zu erstatten. Eine erhöhte Portogebühr federt das Verlustgeschäft bei Retouren also nicht ab.
Wie löst ihr das Zuschlags-Dilemma? Reicht ihr die gestiegenen Logistikkosten von DHL und Amazon bereits an eure Kundschaft weiter oder schluckt ihr die Erhöhungen zähneknirschend über die eigene Marge? Setzt ihr auf transparente Portogebühren oder habt ihr eure Produktpreise unsichtbar angepasst?
Diskutiert mit uns im Forum und teilt eure Erfahrungen mit anderen Händlerinnen und Händlern!
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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