Stell dir vor: Du bekommst eine Abmahnung, weil du in den Untiefen deiner Website ein Foto verwendet hast. Du bist irritiert, denn das Foto hattest du vor Jahren über eine Stockplattform erworben. Die Abmahnung muss also ein Irrtum sein. Oder doch nicht?
Irrtum 1: Auf Stockplattformen gibt es nur rechtlich einwandfreie Bilder
Viele nutzen Stockplattformen – oft mit Bezahl-Abo – weil sie sich dort sichere Bilder versprechen. Das Problem: Anbieter können dort Fotos hochladen und zum Download bereitstellen, obwohl sie keine Rechte daran haben. Die Plattformen lassen sich das meist nur per Checkbox bestätigen. Eine Überprüfung findet nicht statt.
Irrtum 2: Die Abmahnung ist unberechtigt, weil das Bild lizenziert wurde
Durfte das Bild nicht hochgeladen werden, ist derjenige im Nachteil, der es kauft und auf seiner Website verwendet. Man kann nichts dafür – und haftet trotzdem. Denn man hat ein Bild veröffentlicht, an dem man keine Rechte erwerben konnte. Der Unterlassungsanspruch, der mit der Abmahnung geltend gemacht wird, ist verschuldensunabhängig.
Irrtum 3: Die Stockplattform muss mir den Schaden ersetzen
Nein. Stockplattformen schließen Haftung in ihren AGB häufig aus oder begrenzen sie. Letzten Endes kann die Plattform nichts dafür, dass jemand die Regeln bricht. Sinnvoll ist es dennoch, den Fall zu melden – damit die Plattform den Nutzer und die betroffenen Bilder entfernen kann.
Aber: Schadensersatz kann wegfallen
Die Abmahnung ist also berechtigt, und wurde sie über einen Anwalt ausgesprochen, müssen in der Regel auch die Abmahnkosten erstattet werden. Beim Schadensersatz gibt es aber gute Nachrichten: Oft werden fiktive bzw. nachträgliche Lizenzgebühren geltend gemacht. § 97 Abs. 2 UrhG sagt dazu: „Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Im Umkehrschluss: Wer die Urheberrechtsverletzung unverschuldet begeht, muss keinen Schadensersatz zahlen. Wer sich das Foto bei einer seriösen Stockplattform besorgt hat und hinterher herauskommt, dass es sich um ein gestohlenes Foto handelt, dem fehlt in der Regel das Verschulden.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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Entscheidend ist daher, was der ursprüngliche Lizenzvertrag vorsieht. Viele Stockanbieter räumen die Nutzungsrechte einer bestimmten Person oder einem bestimmten Unternehmen ein. Wird der Shop später verkauft, darf der Erwerber die Bilder deshalb nicht automatisch weiterverwenden.
Anders kann es aussehen, wenn die Lizenz ausdrücklich auf Rechtsnachfolger erstreckt wird oder im Rahmen eines Unternehmenskaufs die Nutzungsrechte wirksam übertragen werden können. Einige Stockanbieter regeln solche Fälle ausdrücklich in ihren Lizenzbedingungen.
Wer einen Shop oder eine Marke übernimmt, sollte daher prüfen, welche Bilder verwendet werden, woher diese stammen und ob die bestehenden Lizenzen die weitere Nutzung durch den Erwerber tatsächlich abdecken. Im Zweifel müssen die Bilder neu lizenziert oder ausgetauscht werden.