Muss ich jetzt alle meine Conni-Memes löschen?

Veröffentlicht: 14.07.2025
imgAktualisierung: 14.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.07.2025
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ca. 3 Min.
Lachendes Mädchen mit blondem Zopf und rot-weißem Ringelshirt sitzt auf Wiese neben dem Text „Conni mag guten Humor“.
Erstellt mit Dall-E
Conni-Memes sorgen für Diskussionen: Der Carlsen-Verlag warnt vor rechtlichen Schritten bei missbräuchlicher oder kommerzieller Nutzung.


Rund um die Conni-Memes wird derzeit vor allem auf LinkedIn und Facebook hitzig diskutiert: Droht der Carlsen-Verlag nun mit Abmahnungen im großen Stil? Auslöser war ein Schreiben des Verlags, in dem rechtliche Schritte in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen wurden. Auch wir haben uns mit den urheber- und markenrechtlichen Hintergründen befasst. Die zentrale Frage, die nun viele beschäftigt: Sollte man Conni-Memes vorsichtshalber besser komplett löschen?

Das missverstandene Schreiben

Grund für die Aufregung ist im Grunde genommen das missverstandene Schreiben des Verlags. Ja, dieser drohte rechtliche Schritte an, aber nicht gegen jedes Meme. Konkret hieß es:

„Geht der Verlag gegen Verstöße gegen das Urheber-, Marken- oder Titelrecht vor?
Ja. Der Verlag distanziert sich von menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen Verwendungen der Conni-Figur und lässt im gegebenen Fall rechtliche Schritte prüfen.“

In erster Linie geht es also um Kontexte, in denen der Verlag Conni nicht sehen will. Das deckt sich auch mit dem Urheberrecht: Der sogenannte Meme-Paragraf ist kein Freifahrtschein und natürlich dürfen Rechteinhaber:innen gegen Verwendungen vorgehen, die ihr originäres Werk beeinträchtigen.

Gratwanderung bei kommerzieller Nutzung

Weiterer Diskussionspunkt ist die kommerzielle Nutzung. Hierzu meinte der Verlag: „Auch Nutzungen zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken kann der Verlag nicht akzeptieren.“

Grundsätzlich dürfen Memes aus urheberrechtlicher Sicht auch kommerziell verwendet werden, allerdings stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Markenrecht. Der Verlag hat mehrere Marken zu Conni. Gegen die widerrechtliche Verwendung der Marken im kommerziellen Bereich darf der Verlag natürlich vorgehen.

Für die kommerzielle Verwendung erteilt der Verlag auch keine Lizenzen. Das wurde in einer aktuelleren Mitteilung noch einmal klargestellt:

„Uns erreichen viele Anfragen von Unternehmen oder Institutionen, die um die Genehmigung bitten, Conni-Memes in ihre Werbekampagnen oder ihre Öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Diese Nutzungen können wir aus Gründen des Urheberrechts und des Markenschutzes nicht genehmigen.“

Ist die Nutzung auf LinkedIn nicht immer kommerziell?

Insbesondere auf LinkedIn stellt sich darauf aufbauend die Folgefrage, ob dort nicht im Grunde genommen jeder gepostete Inhalt kommerziell ist. Diese Frage lässt sich aber nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Auf LinkedIn sind viele Personen auch als Privatmenschen angemeldet und posten entsprechende Inhalte. Dazu verwenden Personen LinkedIn auch zur Vermarktung. Man muss also immer genau schauen, in welchem Kontext ein Conni-Meme verwendet wird.

Beispiel kommerzielle Verwendung: Der Mitarbeiter eines Unternehmens bewirbt ein Produkt mit einem Conni-Meme. Hier kann der Verlag prüfen, ob ein Markenrechtsverstoß vorliegt.

Beispiel nicht-kommerzielle Verwendung: Eine Person schreibt über die Erfahrungen, die sie während einer Reise gemacht hat und leitet daraus Punkte für ihr Berufsleben ab. Der Post ist vielleicht soetwas wie Selbstvermarktung, wird aber eher nicht als kommerziell gewertet.

Fazit: Humor ja, Werbung nein

Conni-Memes sind nicht pauschal verboten – aber auch kein rechtsfreier Raum. Wer die Figur zur satirischen Kommentierung gesellschaftlicher Themen nutzt, muss sich in der Regel keine Sorgen machen.

Dazu sagt der Verlag: „Conni-Memes gibt es bereits seit vielen Jahren. Uns freut es, dass die Figur Conni so bekannt und beliebt ist, dass sie sehr viele Menschen zu verspielten und lustigen Beiträgen im Internet inspiriert.“

Kritisch wird es, wenn Conni in einem Kontext auftaucht, den der Verlag ausdrücklich ablehnt – etwa menschenverachtend, gewaltverherrlichend oder pornografisch.

Vorsicht ist vor allem bei der kommerziellen Nutzung geboten. Wer ein Meme zur Produktwerbung, Imagepflege oder im Rahmen einer Kampagne verwendet, riskiert eine Abmahnung wegen Marken- oder Urheberrechtsverletzung. Das gilt auch für LinkedIn – je nachdem, ob der Beitrag als Teil einer beruflichen Selbstdarstellung oder konkreter Unternehmenskommunikation einzuordnen ist.

Die einfache Regel lautet daher: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Conni nicht für Marketingzwecke einsetzen. Für alles andere gilt: Mit Augenmaß und Respekt gegenüber dem Original lässt sich oft auch ein Meme verantwortungsvoll posten.

Veröffentlicht: 14.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.07.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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