Seit einiger Zeit tauchen in den sozialen Medien immer mehr Conni-Memes auf. Die Figur der Conni, bekannt aus zahlreichen Kinderbüchern des Carlsen Verlags, begleitet seit über 25 Jahren Kinder unterschiedlicher Altersstufen – stets ordentlich, brav und gut gelaunt.

In den sozialen Netzwerken wird das Mädchen mit den blonden Haaren nun ironisch aufgeladen und zur Projektionsfläche popkultureller Satire. Die typische Buchstruktur – „Conni geht zum Zahnarzt“, „Conni bekommt ein Haustier“ – lädt geradezu dazu ein, die Figur in die Meme-Kultur zu überführen. So entstehen Varianten wie „Conni lernt Meal Prep“ oder politisch zugespitzte Ableger à la „Conni erklärt der FDP den Mietendeckel“.

Doch bei aller Ironie stellt sich auch die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Ein Schreiben des Carlsen Verlags deutet jedenfalls an, dass man dort über die virale Nutzung alles andere als amüsiert ist.

In Kürze

  • Satirische Nutzung (z. B. als Pastiche oder Parodie) ist erlaubt, auch kommerziell – solange das Original nicht entstellt wird (§ 51a UrhG).
  • Markenrecht bleibt kritisch: Der Name „Conni“ und typische Gestaltungen sind geschützt – wer damit wirbt oder Produkte vertreibt, riskiert eine Abmahnung.
  • KI-generierte Bilder im Conni-Stil können ebenfalls als Bearbeitung gelten und unterliegen urheberrechtlichen Schranken.
  • Verlag erteilt keine Genehmigung und behält sich rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
  • Fazit: Keine Nutzung für Werbung oder Produkte ohne rechtliche Prüfung – besonders bei Namensnennung oder Conni-typischer Gestaltung.

Das steht im Schreiben

Der Verlag hat kürzlich ein Schreiben zur Conni-Thematik veröffentlicht.

„Sind Conni-Memes im Netz vom Verlag genehmigt?
Nein.“

Dort antwortet der Verlag auf die Frage, ob die Memes genehmigt seien, kurzum mit einem „Nein. Für keines der im Umlauf befindlichen Conni-Memes liegt eine Genehmigung oder Freigabe des Verlages vor. Dies betrifft sowohl die kommerzielle Nutzung der Conni-Memes und des Marken-Logos durch Unternehmen wie auch deren Nutzung durch Vereine, Verbände, Parteien, Interessengruppen oder anderer Personen, die Conni zur Botschafterin gleich welcher Inhalte machen“. Der Verlag erteile auch keine Genehmigung zur Nutzung und berate nicht zu Rechtsfragen rund um die Nutzung. Außerdem behalte man sich ein Vorgehen auf Basis des Marken-, Urheber- oder Titelrechts vor.

Aber: Waren Memes nicht erlaubt?

Die Kernfrage, die sich stellt, ist. Ob das Generieren von Memes generell ohne Erlaubnis der Urheber:innen des Originalwerks erlaubt ist. Und tatsächlich sind Memes erlaubt. In § 51a Urhebergesetz heißt es dazu: „Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Wichtig ist also, dass das Meme eine Karikatur, Parodie oder ein Pastiche ist. Im Referentenentwurf zum Gesetz werden Memes dabei zu Pastiche – also eine stilistische oder inhaltliche Annäherung an ein bestehendes Werk, die sich künstlerisch mit dem Original auseinandersetzt, ohne es bloß zu kopieren – gezählt.

Der Paragraf setzt für die Verwendung als Pastiche dabei keinerlei Genehmigung durch die Urheber:innen voraus.

Meme-Paragraf kein Freifahrtschein

Memes dürfen also ohne Erlaubnis erstellt werden. Aber: Das ist kein Freifahrtschein. Das Originalwerk darf durch die Verwendung als Meme nicht beeinträchtigt werden (§ 14 Entstellung des Werkes). Eine Beeinträchtigung läge beispielsweise dann vor, wenn man jetzt durch ein gedrucktes Meme-Conni-Buch in den direkten Wettbewerb mit dem Verlag treten würde.

Außerdem kann das Original beeinträchtigt werden, wenn die Memes beispielsweise in rechtsradikalen oder menschenverachtenden Kontexten eingesetzt werden.

Ist die kommerzielle Nutzung per se ausgeschlossen?

Nein, besonders auf Plattformen wie LinkedIn wird heiß diskutiert, ob man die Conni-Memes überhaupt kommerziell nutzen darf. Die Antwort lautet: Ja, man darf sie kommerziell nutzen. Der Meme-Paragraph sieht für die kommerzielle Nutzung keine Einschränkung vor. Allerdings hat der Verlag gegebenenfalls das Recht, gegen eine kommerzielle Verwendung vorzugehen, wenn das Originalwerk beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung könnte vorliegen, wenn Conni plötzlich einen Erotikshop besucht.

Aber: KI erstellt doch neue Grafiken?

Ein weiterer Irrglaube ist, dass durch KI erstellte Memes keine Bearbeitung sind, da ja keine bestehenden Buchcover bearbeitet werden. Das ist aber falsch, denn: Der Stil wird eins zu eins kopiert. Wenn man Conni-Bilder nun ganz analog abpausen und so verändern würde, wäre dies auch eine Bearbeitung.

Und was ist mit dem Markenrecht?

Neben dem Urheberrecht darf das Markenrecht nicht vergessen werden. Auch wenn eine Nutzung aus urheberrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, kann das Recht an einer Marke verletzt werden.

Der Name „Conni“ ist beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) als Marke eingetragen, genauso wie bestimmte grafische Darstellungen (z. B. das Logo, die typische Schriftart oder die Zeichnungen von Conni).

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn der Name oder das Logo in einer Weise genutzt wird, die 

  • verwechslungsfähig mit dem Original ist, und 
  • markenmäßig verwendet wird (also z. B. zur Werbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen).

Zusammenfassend zum Thema Markenrecht lässt sich sagen: Memes, die rein privat oder satirisch sind, gelten meist nicht als markenmäßige Nutzung. Kritisch wird es, wenn jemand mit „Conni“-Anspielungen z. B. T-Shirts, Sticker, Bücher oder Merch verkauft – dann ist die Verwechslungsgefahr und damit die Markenverletzung sehr real.