Irrtum 4: Ein Hinweis auf die CE-Kennzeichnung ist laut der GPSR vorgeschrieben
Für Produkte, bei denen eine CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt oft auch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Die entsprechenden Pflichtangaben müssen für Verbraucher spätestens bei der Übergabe sichtbar sein. Eine aktive werbliche Hervorhebung der CE-Kennzeichnung – etwa in Produktbeschreibungen oder Werbeanzeigen – ist jedoch nicht erforderlich und kann sogar problematisch sein. Händler sollten vermeiden, mit Selbstverständlichkeiten zu werben, da dies als irreführend gilt und Abmahnungen nach sich ziehen kann.
Irrtum 5: CE kann auch „China Export“ bedeuten
Rund um die CE-Kennzeichnung hält sich hartnäckig das Gerücht, es gäbe eine zweite Version des CE-Zeichens speziell für Exporte aus China, das sogenannte „China Export“-Zeichen. Tatsächlich existiert keine offizielle Kennzeichnung mit dieser Bedeutung. Der Mythos entstand vermutlich dadurch, dass einige Hersteller ein CE-Logo verwenden, bei dem die Buchstaben C und E anders dargestellt werden als offiziell vorgeschrieben. Dieses abweichende Design kann auf eine unzulässige oder irreführende Verwendung des CE-Zeichens hinweisen, ist jedoch keine eigenständige Kennzeichnung für Produkte aus China.
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