Amazon macht seine eigenen Regeln
Schaut man sich die Angebote auf Amazon an, sucht man diese Angabe allerdings vergeblich. Bei dem durchgestrichenen Preis handelt es sich entweder um die unverbindliche Preisempfehlung oder um einen sogenannten Statt-Preis. Auf einem kleinen Fragezeichen wird via Mouse-over erklärt, dass es sich um den mittleren Verkaufspreis handelt, der von Kund:innen für Produkte gezahlt wird. Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage sucht man vergebens.

Auch das Gegenüberstellen mit der unverbindlichen Preisempfehlung ist problematisch. Zwar ist es nicht per se verboten, die unverbindliche Preisempfehlung anzugeben, allerdings entschied das Landgericht Köln, dass eine Gegenüberstellung mit der unverbindlichen Preisempfehlung dann rechtswidrig ist, wenn die Gegenüberstellung so wirkt, als würde es sich um eine Rabattaktion handeln, etwa wenn ein Zusatz mit „- XY Prozent“ daneben steht.
Genau so stellt Amazon die unverbindliche Preisempfehlung allerdings dar. Gerade im Zuge der Black Week werden diese Preisangaben als Preisreduktion vermarktet.
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