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Bewertungen löschen, melden oder nutzen? Diese Regeln gelten für Online-Shops

Veröffentlicht: 08.09.2025
imgAktualisierung: 08.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.09.2025
img 08.09.2025
ca. 3 Min.
Bewertung mit Fragezeichen
Erstellt mit ChatGPT
Was gibt es bei Bewertungen zu beachten und wann dürfen sie gelöscht werden? Unser FAQ klärt die wichtigsten Fragen.


Kundenbewertungen sind im Online-Handel ein entscheidender Faktor für Vertrauen, Kaufentscheidungen und Sichtbarkeit. Doch gerade im Umgang mit negativen Rezensionen, dem Löschen von Inhalten oder der Nutzung von Bewertungen zu Werbezwecken lauern rechtliche Fallstricke. Plattformen wie Google oder Amazon müssen gesetzliche Vorgaben einhalten, unter anderem durch Regelungen wie den Digital Services Act (DSA). Für Händler:innen ist es daher wichtiger denn je, die rechtlichen Grundlagen zu kennen, um Abmahnungen zu vermeiden und Bewertungen korrekt zu nutzen.

Darf ein Unternehmen positive Bewertungen für Werbung nutzen?

Positive Bewertungen dürfen für Werbung genutzt werden, wenn sie echt und dem beworbenen Produkt zugeordnet sind. Gefälschte, gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen sind unzulässig. 

Ist es erlaubt, Kund:innen für Bewertungen zu belohnen? 

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Belohnung darf nicht an eine positive Bewertung gekoppelt sein, sondern muss unabhängig von dem Bewertungsinhalt erfolgen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass für die Bewertung eine Gegenleistung erbracht wurde.  

Was passiert, wenn Bewertungen irreführende Aussagen enthalten? 

Wenn in einer Bewertung unerlaubte Aussagen, wie gesundheitliche Versprechen, enthalten sind, darf diese Aussage nicht für Werbung genutzt werden. Die Bewertung muss jedoch nicht gelöscht werden, solange sie nicht vom Unternehmen hervorgehoben oder „zu eigen gemacht“ wird.  

Was ist der Digital Services Act (DSA)?  

Der Digital Services Act (DSA) ist ein Gesetz der EU, das darauf abzielt, illegale Inhalte im Internet schneller zu entfernen und Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ziel ist es, rechtswidrige Inhalte effizienter zu melden und zu löschen, während die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt.  

Wie können illegale Inhalte unter dem DSA gemeldet werden?

Hostinganbieter müssen laut Artikel 16 des DSA eine einfache Meldefunktion für illegale Inhalte bereitstellen. Dazu zählen diffamierende Bewertungen, beleidigende Äußerungen oder Inhalte, die falsche Tatsachen verbreiten. Nach einer Meldung überprüft die Plattform den Inhalt und entscheidet, ob er entfernt wird. 

Was passiert, wenn eine Bewertung unrechtmäßig gelöscht wird?

Unrechtmäßig gelöschte Bewertungen können durch einen Widerspruch wieder online gestellt werden. Plattformen wie Google sind verpflichtet, eine Überprüfung vorzunehmen. Dennoch gibt es Berichte, dass Bewertungen trotz Widerspruchs wiederholt gelöscht werden, was auf unzureichende Prüfprozesse hinweist.  

Warum löschen Plattformen wie Google Bewertungen mehrfach? 

Plattformen können Bewertungen aus Angst vor Haftung mehrfach löschen, insbesondere wenn diese grenzwertig sind. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf besagt, dass Plattformen haftbar gemacht werden können, wenn illegale Inhalte zu lange online bleiben, was zu vorschnellen Löschungen führen könnte. 

Welche Bewertungen dürfen gelöscht werden?

Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie falsche Tatsachen behaupten, beleidigend sind oder von Personen stammen, die keinen Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatten. Subjektive Meinungen oder gerechtfertigte Kritik dürfen jedoch nicht entfernt werden. 

Wie stellt der DSA sicher, dass Meinungsfreiheit geschützt bleibt? 

Der DSA verpflichtet Plattformen, die Meinungsfreiheit zu wahren. Eine Löschung darf nur erfolgen, wenn der Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist. Zudem müssen Plattformen eine Möglichkeit zum Widerspruch bieten, damit unrechtmäßig gelöschte Inhalte wiederhergestellt werden können.  

Veröffentlicht: 08.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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