In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um folgenden Fall: Ein Verkäufer glaubt, zum ersten Mal Opfer von Diebstahl oder Betrug bei einem Verkauf geworden zu sein. Er hatte einen PC über Ebay verkauft und diesen verschickt. Am Tag der Zustellung meldete sich der Käufer mit der Behauptung, im Paket habe sich statt des PCs ein anderer Gegenstand, nämlich ein Wischmopp, befunden. Ein Foto des geöffneten Pakets, bei dem es sich laut Verkäufer eindeutig um dessen Versandkarton handelt, wurde ihm zugesendet. Handelt es sich um einen dreisten Kunden?
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