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Nur noch wenige Tage: Ist dein Shop bereit für Gewährleistungs- und Garantielabel?

Veröffentlicht: 23.09.2026
imgAktualisierung: 23.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
23.09.2026
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ca. 3 Min.
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Erstellt mit KI
Ab dem 27. September sind Gewährleistungs- und Garantielabel im Online-Handel Pflicht. Was jetzt noch zu klären ist.


Der Countdown läuft: Zum 27. September treten die neuen EU-Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie in Kraft. Wer an Verbraucher verkauft, muss dann ein standardisiertes Gewährleistungslabel bereithalten, unter Umständen ergänzt um ein oder mehrere Garantielabels. Wo in der Praxis noch Fragen offen sind und wer sich bereits Lösungen überlegt hat, zeigt ein Blick auf die vergangenen Wochen.

Zwei Label, eine gemeinsame Frist

Ab dem 27. September gilt für den Verkauf Waren an Verbraucher eine neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflicht. Das Gewährleistungslabel ist dabei für praktisch jeden B2C-Shop verpflichtend, das zusätzliche Garantielabel („GARAN“) nur dann, wenn Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie einräumen. Wie diese Pflichten im Detail zusammenhängen und wer wirklich betroffen ist, hat unsere Redaktion bereits in einer Infografik zu den Pflichten rund um Gewährleistungs- und Garantielabel aufbereitet.

Beide Label sind inhaltlich und optisch vorgegeben. Händler haben kaum Spielraum bei Layout oder Formulierung. Genau das macht die Umsetzung technisch anspruchsvoll, denn ein Label lässt sich nicht einfach mal eben ins Impressum schreiben, sondern muss produktbezogen und vor Vertragsschluss sichtbar sein.

Kaum eine Warengruppe bleibt außen vor

Viele Händler unterschätzen, wie weit der Anwendungsbereich reicht. Ob Elektronik, Kleidung, Möbel oder Spielzeug, aber auch schnell verderbliche Lebensmittel, Pflanzen oder Verschleißteile: Die Warenart spielt für die Label-Pflicht grundsätzlich keine Rolle. Den Check kannst du noch einmal hier machen: Welche Produkte sind betroffen?

Entscheidend ist allein, ob überhaupt ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht. Und das ist bei physischen Waren praktisch immer der Fall.

Auch gebrauchte Ware ist keine Ausnahme: Das Label muss ebenso bei Secondhand-Angeboten gezeigt werden. Wenn du mehr dazu lesen willst schau hier: Gilt das neue Gewährleistungslabel auch für Gebrauchtwaren? Lediglich die Gewährleistungsfrist lässt sich bei Gebrauchtware vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Selbst Handgemachtes ist nicht ausgenommen

Die W-Fragen auf einen Blick

  • Wer? Der B2C-Online-Handel sowie der stationäre Verkauf von physischen Waren.
  • Was? Die Einbindung der vorgegebenen EU-Grafiken in exakten Farb- und Formatvorgaben.
  • Wann? Stichtag zur vollständigen Umsetzung ist der 27. September 2026.
  • Wo? Gut sichtbar im Kaufprozess, bevor der Kaufvertrag geschlossen wird (Produktbeschreibung, Checkout, Kassenbereich im Geschäft).

Mehr zum Thema Anwendungsbereich:

Marktplätze sind unterschiedlich weit

Wer nicht nur im eigenen Shop, sondern auch über Amazon, Ebay, Kaufland oder Kleinanzeigen verkauft, muss die Labels dort ebenfalls bereitstellen. Die Plattformen gehen damit aber höchst unterschiedlich um. Einen aktuellen Stand liefert der große Marktplatz-Check zur Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantielabel. Besonders unrund läuft es bislang bei Etsy: Eine technische Lösung fehlt dort weiterhin, sodass der Support Händlern vorerst nur Behelfslösungen empfiehlt – nachzulesen unter Gewährleistungslabel bei Etsy: Diese „Zwischenlösungen“ reichen nicht.

Auch international aufgestellte Shops stehen vor einer Zusatzfrage: In welcher Sprache muss das Label überhaupt erscheinen? Nicht zwingend in den 24 Amtssprachen.

Mehr zum Thema Umsetzung:

Aufwand nicht unterschätzen

Wie viel Arbeit hinter der vermeintlich kleinen Kennzeichnung steckt, zeigt sich besonders beim Garantielabel: Es muss produktindividuell erstellt werden, sobald eine Herstellergarantie vorliegt. Der damit verbundene Aufwand wird unterschätzt. Wer hier Unterstützung sucht, kann inzwischen auf einen Generator zurückgreifen: Der Händlerbund hat dafür einen eigenen Editor erstellt.

Die verbleibenden Tage sollten Händler daher nutzen, um Anwendungsbereich, Label-Integration, Marktplatzauftritte und Sprachfassungen ein letztes Mal zu prüfen.

Veröffentlicht: 23.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 23.09.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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