In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Das bestellte Kleid passt leider nicht ganz oder die gelieferte Kaffeemaschine entspricht nicht den Erwartungen? Kein Problem! Denn schließlich steht der Kundschaft im Online-Handel ein Widerrufsrecht zu. Die Produkte werden also wieder verpackt und zurück zum Online-Händler oder der Online-Händlerin geschickt. Nach Öffnung des Pakets kommt für diese oft der große Schreck: Die Waren sind offensichtlich bereits benutzt oder gar beschädigt worden. Zum Glück müssen Händler:innen in diesen Fällen den Widerruf nicht akzeptieren. Aber stimmt das auch? Ist diese Aussage Fake oder Fakt?
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