In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Ein Adventskalender gehört für viele Menschen genauso zur Vorweihnachtszeit dazu wie die Christbaumkugeln an der Tanne. Und inzwischen gibt es für jede Vorliebe den passenden Kalender in Online-Shops zu kaufen, egal ob klassisch mit Schokolade oder gefüllt mit diversen Überraschungen aus den Bereichen Spielzeug, Kosmetik oder Deko.
Nach langer Vorfreude kommt aber manchmal die Ernüchterung, wenn der Inhalt nicht den Erwartungen entspricht. Will die Kundschaft den Kalender dann zurückschicken, sagen Händler:innen meist: Pech gehabt, der Widerruf ist ausgeschlossen! Aber ist das wirklich so oder manchen es sich Unternehmen zu leicht damit, einen Widerruf abzulehnen? Ist die Behauptung Fake oder Fakt?
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