Wusstest du, dass du auch als Händler:in plötzlich Hersteller:in von Batterien sein kannst?
Genau das passiert im Batteriegesetz (BattG) schneller, als vielen bewusst ist – und kann ohne rechtzeitige Registrierung teuer werden.
Darum geht es
Nach dem Batteriegesetz gilt jede Person als Hersteller:in, die erstmals Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien gewerblich in Deutschland auf den Markt bringt. Und das trifft eben nicht nur klassische Produzenten – sondern auch Online-Händler:innen, die importieren oder Eigenmarken vertreiben.
Das bedeutet konkret:
- Import = Herstellerrolle: Wer Batterien oder Geräte mit Batterien aus dem Ausland bezieht (auch aus der EU!) und sie in Deutschland verkauft, gilt rechtlich als Hersteller:in.
- Eigenmarken = Herstellerrolle: Wenn Batterien oder Geräte unter deinem eigenen Namen oder deiner eigenen Marke verkauft werden, wirst du automatisch zum Hersteller.
- Pflicht zur Registrierung: Bevor auch nur eine einzige Batterie in Verkehr gebracht wird, ist eine Registrierung bei der Stiftung EAR zwingend.
- Ohne Registrierung droht Vertriebsverbot: Nicht registrierte Batterien dürfen nicht verkauft werden – Händler:innen, die dies trotzdem tun, riskieren Abmahnungen und Bußgelder.
Besonders tückisch: Auch integrierte Akkus in Geräten (z. B. Powerbanks, Spielzeug, Smartwatches, E-Zigaretten, Fernbedienungen etc.) fallen unter diese Pflicht.
So löst du das Problem
Damit du rechtssicher bleibst, solltest du folgende Schritte beachten:
- Prüfe deinen Status: Bist du Importeur:in? Oder vertreibst du Produkte unter eigener Marke? Dann giltst du als Hersteller:in im Sinne des BattG.
- Registriere dich rechtzeitig bei der Stiftung EAR: Ohne Registrierung gibt es ein striktes Vertriebsverbot. Die Registrierung erfolgt produktbezogen – für jede Batterieart (z. B. Gerätebatterien, Industriebatterien) ist ein eigener Antrag nötig.
- Schließe dich einem Rücknahmesystem an: Hersteller:innen müssen ein System zur Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien finanzieren. Dies geschieht über die Teilnahme an einem genehmigten Rücknahmesystem.
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen: Dazu gehören u. a. Symbole für getrennte Sammlung, Hinweise an Verbraucher:innen sowie korrekte Angaben zum Batterieinhalt.
- Regelmäßig prüfen: Gerade beim Import ändert sich schnell etwas – neue Lieferanten, andere Produktarten, zusätzliche Geräte. Sobald du eine neue Batterieart vertreibst, kann eine weitere Registrierung nötig werden.
Wenn du Batteriesysteme oder Geräte mit Akkus verkaufst, führt an der Registrierung also kein Weg vorbei. Viele Händler:innen sind sich ihrer Herstellerrolle gar nicht bewusst – bis es plötzlich zu spät ist. Mit einer sauberen EAR-Registrierung und der Teilnahme an einem Rücknahmesystem bist du jedoch auf der sicheren Seite.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben