Wusstest du, dass du auch als Händler:in plötzlich Hersteller:in von Batterien sein kannst?
Genau das passiert im Batteriegesetz (BattG) schneller, als vielen bewusst ist – und kann ohne rechtzeitige Registrierung teuer werden.
Wusstest du, dass du auch als Händler:in plötzlich Hersteller:in von Batterien sein kannst?
Genau das passiert im Batteriegesetz (BattG) schneller, als vielen bewusst ist – und kann ohne rechtzeitige Registrierung teuer werden.
Nach dem Batteriegesetz gilt jede Person als Hersteller:in, die erstmals Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien gewerblich in Deutschland auf den Markt bringt. Und das trifft eben nicht nur klassische Produzenten – sondern auch Online-Händler:innen, die importieren oder Eigenmarken vertreiben.
Das bedeutet konkret:
Besonders tückisch: Auch integrierte Akkus in Geräten (z. B. Powerbanks, Spielzeug, Smartwatches, E-Zigaretten, Fernbedienungen etc.) fallen unter diese Pflicht.
Damit du rechtssicher bleibst, solltest du folgende Schritte beachten:
Wenn du Batteriesysteme oder Geräte mit Akkus verkaufst, führt an der Registrierung also kein Weg vorbei. Viele Händler:innen sind sich ihrer Herstellerrolle gar nicht bewusst – bis es plötzlich zu spät ist. Mit einer sauberen EAR-Registrierung und der Teilnahme an einem Rücknahmesystem bist du jedoch auf der sicheren Seite.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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