Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in Deutschland für viele Produkte und Dienstleistungen (z. B. Online-Shops) verpflichtend – geregelt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten, Geräten und Services zu ermöglichen. Besonders für Unternehmen im Handel oder Dienstleistungsbereich ist es jetzt wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.
Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen – denn nicht in jedem Fall gelten die Pflichten uneingeschränkt.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben