B-Ware oder Gebrauchtware? Warum diese Unterscheidung für Händler entscheidend ist

Veröffentlicht: 06.02.2026
imgAktualisierung: 06.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.02.2026
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Fragezeichen
Maridav / Depositphotos.com
B-Ware ist nicht automatisch gebraucht. Warum die richtige Einordnung für Gewährleistung, Kennzeichnung und Abmahnschutz entscheidend ist.

Neu oder gebraucht? Der Maßstab der „gewöhnlichen Verwendung“

Eine gesetzliche Definition, bis wann Ware noch als neu und ab wann sie als gebraucht gilt, existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch Leitlinien entwickelt, an denen sich Online-Händler orientieren können. Entscheidend ist dabei der Grundsatz der gewöhnlichen Verwendung: Ein Produkt gilt dann als gebraucht, wenn es vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits seinem normalen Verwendungszweck zugeführt wurde oder als fabrikneu betrachtet werden kann. Genau darin liegt der Kern der Abgrenzung.

Als neu darf ein Artikel nur dann beworben werden, wenn er noch nicht benutzt wurde, keine Schäden durch Lagerung aufweist, aus neuen Materialien besteht oder beispielsweise weiterhin in unveränderter Ausführung hergestellt wird. Der Zustand der Verpackung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Auch ein einmaliges Auspacken oder kurzes Einschalten zu Testzwecken macht ein Produkt noch nicht automatisch zur Gebrauchtware. Anders sieht es aus, wenn ein Gerät (über einen längeren Zeitraum) genutzt wurde oder typische Gebrauchsspuren aufweist.

B-Ware: Mangelhaft, aber nicht gebraucht

Besonders relevant für den Online-Handel ist die Einordnung von B-Ware. Ein weit verbreiteter Irrtum: B-Ware ist automatisch gebraucht. Das ist rechtlich falsch. In der Regel handelt es sich bei B-Ware um unbenutzte Produkte mit leichten optischen Mängeln, beschädigter oder fehlender Originalverpackung oder um Vorführware ohne tatsächlichen Gebrauch. Solange die Ware nicht ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt wurde, gilt sie nicht als gebraucht, wenn sie als B-Ware vermarktet wird.

Ob retournierte Produkte Gebrauchtware ist oder lediglich B-Ware muss ebenfalls anhand dieser Kriterien entschieden werden.

Gewährleistung: Zwei Jahre oder nur eines?

Diese Unterscheidung ist vor allem für die Gewährleistung entscheidend. Für Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Nur bei tatsächlich gebrauchten Waren darf diese Frist in den AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Eine pauschale Verkürzung der Gewährleistung für B-Ware ist unzulässig.

Widerrufsrecht gilt auch für Gebrauchtware

Auch beim Widerrufsrecht hält sich hartnäckig ein Mythos: Gebrauchte Ware könne vom Widerruf ausgeschlossen werden. Das ist nicht korrekt. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt unabhängig davon, ob die Ware neu oder gebraucht ist. Der Zustand der Ware beeinflusst lediglich mögliche Wertersatzansprüche, nicht aber das Bestehen des Widerrufsrechts selbst.

Kennzeichnungspflichten je nach Warenzustand

Nicht zuletzt spielt die richtige Einstufung eine Rolle bei Kennzeichnungspflichten. Während einige Vorschriften, etwa bei Spielzeug, keinen Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtware machen, sind gebrauchte Textilien beispielsweise von der Textilkennzeichnungspflicht ausgenommen. Eine lückenhafte Deklaration kann je nach Branche wettbewerbswidrig sein.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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DFr
11.02.2026

Antworten

Vor vllt. 10 Jahren wurde ein befreundeter Händler von einem namhaften Unternehmen xyz abgemahnt, weil er NOS ovp Kugellager als "neu" bei ebay anbot. Während ich darauf drängte, er möge doch öffentlich machen, dass Kugellager der Firma xyz nicht lagerfähig seien einigte er sich leider inkl. Unterlassungserklärung. Ganz so leicht wie oben dargestellt ist es also auch nicht, ein Produkt zu klassifizieren. Selbst wenn Gesetzgeber und Verbraucher zufrieden sind kann einem immer noch eine dritte Partei in die Suppe spucken.