Neu oder gebraucht? Der Maßstab der „gewöhnlichen Verwendung“
Eine gesetzliche Definition, bis wann Ware noch als neu und ab wann sie als gebraucht gilt, existiert nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch Leitlinien entwickelt, an denen sich Online-Händler orientieren können. Entscheidend ist dabei der Grundsatz der gewöhnlichen Verwendung: Ein Produkt gilt dann als gebraucht, wenn es vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits seinem normalen Verwendungszweck zugeführt wurde oder als fabrikneu betrachtet werden kann. Genau darin liegt der Kern der Abgrenzung.
Als neu darf ein Artikel nur dann beworben werden, wenn er noch nicht benutzt wurde, keine Schäden durch Lagerung aufweist, aus neuen Materialien besteht oder beispielsweise weiterhin in unveränderter Ausführung hergestellt wird. Der Zustand der Verpackung spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Auch ein einmaliges Auspacken oder kurzes Einschalten zu Testzwecken macht ein Produkt noch nicht automatisch zur Gebrauchtware. Anders sieht es aus, wenn ein Gerät (über einen längeren Zeitraum) genutzt wurde oder typische Gebrauchsspuren aufweist.
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