In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
In jedem Online-Shop kommt es hin und wieder vor, dass Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar sind. Händler werden sich dann unweigerlich die Frage stellen müssen, was sie mit den ausverkauften Produkten auf ihrer Website machen sollen. Denn schließlich dürfen solche Artikel dann nicht mehr im Shop angezeigt und müssen entfernt werden. Aber stimmt das? Ist die Behauptung Fake oder Fakt?
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von dieser Formulierung sollte abgesehen werden, denn die Angabe „Lieferzeit auf Nachfrage” ist unzulässig, denn diese stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Die Kunden verstehen diese Aussage lediglich dahingehend, dass es Lieferfristen gibt. Der Hinweis schränke das Angebot aber nicht derart ein, dass eine Lieferung überhaupt fraglich ist.
Beste Grüße
die Redaktion