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Antiquitäten, Trödel und Sammlerstücke: Wie die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hier greift

Veröffentlicht: 09.10.2024
imgAktualisierung: 09.10.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
09.10.2024
img 09.10.2024
ca. 3 Min.
Verschiedenes altes Geschirr auf einem Tisch
ChiccoDodiFC / Depositphotos.com
Bald gilt die GPSR. Besonders Herstellerkennzeichnung und Sicherheitsanforderungen betreffen auch gebrauchte Produkte.


Mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) steht dem E-Commerce die größte gesetzliche Herausforderung seit Jahren kurz bevor. Besonders die Herstellerkennzeichnung, die dann zur Pflicht in Online-Shops für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 bereitgestellt werden, kann zur Herausforderung werden. Doch nicht nur das: Es muss über Warn- und Sicherheitshinweise informiert werden. Für neuere Produkte scheint dies zwar erst mal aufwändig, aber machbar zu sein. Wie sieht es aber mit klassischer Trödelware, Produkten aus Haushaltsauflösungen und Antiquitäten aus?

Keine Ausnahme für gebrauchte Produkte

Zuerst sei gesagt, dass es keine generelle Ausnahme für gebrauchte Produkte gibt. Auch diese unterliegen der Produktsicherheitsverordnung. Produkte, bei denen Verbraucher:innen vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie die aktuellen Sicherheitsnormen erfüllen, sind allerdings ausgenommen. Das betrifft beispielsweise Produkte, bei denen klar darüber informiert wurde, dass sie zunächst instandgesetzt werden müssen, um überhaupt verwendet werden zu können.

Auswirkungen des Stichtags auf gebrauchte Produkte

Ein kleiner Wermutstropfen könnte aber der Stichtag sein: Die neuen Pflichten gelten für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf dem Markt bereitgestellt werden. Die meisten gebrauchten Produkte dürften aber vorher schon auf den Markt gelangt sein.

Dennoch ist das Thema Produktsicherheit beim Verkauf dieser Ware nicht irrelevant: Voraussetzung für den Verkauf solcher Produkte auch nach dem Stichtag ist, dass diese jetzt die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Herstellerkennzeichnung am Produkt.
  • Die Abbildung notwendiger Warn- und Sicherheitshinweise.
  • Wenn notwendig, das Beilegen einer Bedienungsanleitung.
  • CE-pflichtige Produkte müssen entsprechend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.  

Allerdings gibt es für gebrauchte Produkte eine ähnliche Ausnahme wie in der GPSR im Produktsicherheitsgesetz: Für Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wieder aufgearbeitet werden müssen, gelten die beispielhaft oben genannten Anforderungen nicht, sofern ausreichend darüber informiert wurde, dass die Produkte instandgesetzt oder wieder aufgearbeitet werden müssen.

Generelle Ausnahme für Antiquitäten, Sammlerstücke und Kunst

Eine generelle Ausnahme für Antiquitäten sieht sowohl die GPSR, als auch das Produktsicherheitsgesetz vor. Zu Antiquitäten zählen Sammlerstücke, Kunstgegenstände und sonstige Gegenstände. Konkret heißt es dazu in Erwägungsgrund 18 der Verordnung: „Antiquitäten, wie etwa Kunstgegenstände oder Sammlerstücke, sind besondere Produktkategorien, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie die in dieser Verordnung festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen, und sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden. Um zu verhindern, dass andere Produkte fälschlicherweise diesen Kategorien zugeordnet werden, muss jedoch berücksichtigt werden, dass Kunstgegenstände Produkte sind, die ausschließlich zu künstlerischen Zwecken geschaffen wurden, dass Sammlerstücke von ausreichender Seltenheit und von geschichtlichem oder wissenschaftlichem Interesse sind, die ihre Sammlung und Bewahrung rechtfertigen, und dass Antiquitäten, wenn sie nicht bereits Kunstgegenstände oder Sammlerstücke oder beides sind, ein außergewöhnliches Alter aufweisen. Bei der Bewertung, ob ein Produkt eine Antiquität wie etwa ein Kunstgegenstand oder ein Sammlerstück ist, könnte Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG des Rates herangezogen werden.“

Die Verordnung verweist für die nähere Definition der Antiquitäten auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Demnach sind…

Sammlerstücke: Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen, sowie zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert.

Kunstgegenstände: Werke, die allein zu künstlerischen Zwecken geschaffen wurden, also beispielsweise Gemälde, Originalstiche, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, handgearbeitete Tapeten. Originale aus Keramik vollständig vom Kunstschaffenden hergestellt und signiert usw.

Antiquitäten: Andere Gegenstände als Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, die mehr als hundert Jahre alt sind. Ob hier wirklich die Grenze von hundert Jahren immer angewendet werden muss, ist allerdings fraglich. Es kann gut sein, dass in den Einzelfällen ein horrendes Alter der Produkte gemeint ist. Da es um die Produktsicherheit geht, kann es ausreichend sein, wenn das Produkt alt genug ist, um nicht mehr für die Verwendung oder den Gebrauch vorgesehen zu sein, sondern lediglich als Ansichts- oder Dekorationsobjekt dienen soll. 
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 09.10.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Rainer
30.04.2025

Antworten

Hallo. Hierzu eine Frage: Ich verkaufe diverse gebrauchte Gegenstände aus Haushaltsauflösungen. Hierzu Herstellerangaben zu finden, ist teils nicht möglich, teils einfach wirtschaflich völlig unrentabel. Wenn ich in die Artikelbeschreibung den Satz "Muss vor der Verwendung instandgesetzt oder wieder aufgearbeitet werden" setze, könnte ich demnach aber diesen Schritt umgehen?
Jörg Kochinat
10.12.2024

Antworten

Moin moin liebes Team, da kommt ja was auf uns zu .......ich verkaufe als Händler neue und gebrauchte Artikel von einem Schweizer Hersteller, dieser hat in Deutschland keinen Vertriebler/ Zwischenlager/ Ansprechspartner oder etwas ähnliches, egal was man möchte, muss direkt über die Schweizer Adresse geregelt werden, heisst das nun, das ich diese Artikel aus dem Ebay Shop entfernen muss ..... Mülltonne? Freue mich über eine Nachricht danke und beste Grüße Jörg Koschinat
Redaktion
11.12.2024
Hallo Jörg,
bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU – wie in deinem Fall aus der Schweiz – schreibt die GPSR vor, dass ein "Wirtschaftsakteur" innerhalb der EU benannt werden muss, der als Ansprechpartner für Produktsicherheit dient. Das kann entweder der Hersteller selbst, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder du als Händler sein.
Gruß, die Redaktion
Artemir
03.12.2024

Antworten

Hallo, als Kunstschaffende mit eigenem Online Shop ist mir völlig unklar ob meine Ölbilder (Kunstgegenstände) der GPSR Verordnung unterliegen, ich habe schon so viele Meinungen gehört das überlege mir ob ich meine neue Kunstwerke im Shop platzieren, die alten vor 13 Dez. 2024 sind wohl von der Verordnung nicht betroffen, wie ist eure meinung dazu?
Redaktion
04.12.2024
Hallo,
Kunstgegenstände sind, so wie Antiquitäten und Sammlerstücke von der GPSR ausgenommen.
Nähere Infos dazu findest du hier: Wir wurden gefragt: Antiquitäten, Trödel und Sammlerstücke: Wie die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hier greift
Gruß, die Redaktion
Sonja Zeltner-Müller
02.12.2024

Antworten

Hallo ans Team - ich hab shops nur für originale Kunst von mir und meinem verstorbenen Ex-Mann bei ebay - wenn ich meine Adresse eintrage - wiederspricht das nicht dem Wunsch von ebay - keine Kontaktdaten preiszugeben - hab grad eine Löschung von zwei Artikeln, weil in der Vita ein .com war.. Azoo hat alles komplett mit meiner Adresse als Produkthafter eingestellt..
Redaktion
02.12.2024
Hallo Sonja,
ja bei Ebay dürfen innerhalb der Produktbeschreibung keine Kontaktdaten angegeben werden.
Wie konkret die Anforderungen stattdessen erfüllt werden sollen, haben wir bei Ebay angefragt und veröffentlichen dies in einem Artikel, sobald die Antworten vorliegen.
Gruß, die Redaktion
Andy
13.10.2024

Antworten

Hallo, wie sieht es mit gebrauchten Zeitschriften,Schallplatten,CDs aus? Zählt dies zu den Sammlerstücken?
Redaktion
14.10.2024
Hallo Andy,
nur weil sie gebraucht sind, handelt es sich nicht automatisch um Sammlerstücke.
Hierzu gehört schon ein gewisses Alter und eine bestehende Nachfrage durch Sammler:innen.
Gruß, die Redaktion
christine
09.10.2024

Antworten

Wie sieht es denn mit vintage und antiker kleidung aus ? Ich verkaufe alte Hüte und dazugehörige Accessoires, wie Hutnadeln und Hutkoffer.
Peter
09.10.2024

Antworten

Guten Abend, wie siehst es mit Buechern (Druckerzeugnisse ZTN 4901...) oder Kataloge / Prospekte aus? Leider finde ich hierzu keine Informationen. Vielen Dank / Peter