Annahme verweigert – Produkt weg: Wer haftet und wann muss der Shop erstatten?

Veröffentlicht: 29.09.2025
imgAktualisierung: 29.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.09.2025
img 29.09.2025
ca. 2 Min.
Paketbote steht ratlos mit Paket vor verschlossener Tür und fragt sich, wo er klingeln soll.
Erstellt mit Dall-E
Ein Praxisfall zeigt, warum eine Annahmeverweigerung nicht automatisch als Widerruf gilt.

Annahme verweigert, Produkt weg

Folgendes hat sich zugetragen: Es wurden bei einem größeren E-Commerce-Unternehmen Produkte bestellt. Die Sendung kam allerdings nie an, da angeblich die Annahme verweigert wurde. Die Rücksendung deklarierte das Unternehmen als Retoure; erstattete aber nur einen Teilbetrag, da ein Kleidungsstück – ausgerechnet das teuerste – fehlte. 
Wie ist dieser Fall rechtlich zu bewerten?

Annahmeverweigerung ungleich Widerruf

Rein rechtlich gesehen ist es so, dass die reine Annahmeverweigerung kein Widerruf ist. Hintergrund ist, dass zum Widerruf immer auch eine eindeutige Widerrufserklärung gehört. Eine Annahmeverweigerung kann aber unterschiedliche Gründe haben: Vielleicht waren Paket und Ware beschädigt, oder aber es handelte sich um einen Adressfehler.

In diesem hier geschilderten Fall hat das Unternehmen – wohl aus einem Automatismus heraus – die Annahmeverweigerung als Widerruf anerkannt und das hat Konsequenzen.

Ist eine Retoure immer ein Widerruf?

Hier wird vielleicht jemand die Stirn runzeln: Immerhin behandelte das Unternehmen die Annahmeverweigerung als Retoure und eine Retoure ist nicht zwangsläufig ein Widerruf. „Retoure“ ist eher der Oberbegriff für Rücksendungen im Allgemeinen, gleich aus welchem Grund. Da das Unternehmen aber gleichzeitig die Rückzahlung vorgenommen hat, ist hier „Retoure“ als Synonym für Widerruf zu verstehen. Denn nur der Widerruf löst als Folge direkt eine Rückzahlungspflicht aus.

Entsprechend hat der Shop die Annahmeverweigerung als Widerruf anerkannt.

Transportrisiko beim Widerruf

Das hat unmittelbare Folgen, denn: Beim Widerruf trägt der Shop das Transportrisiko. Das Unternehmen muss also auch den Kaufpreis für das fehlende Kleidungsstück erstatten.

Das ist auch so nur logisch: Bei einer Annahmeverweigerung hat der Kunde das Paket nie in den Händen gehalten. Die Ware muss also zwangsläufig auf dem Hin- oder Rückweg abhandengekommen sein.

Wie können Shops besser mit einer Annahmeverweigerung umgehen?

Klar: In diesem Fall handelte es sich um ein größeres Unternehmen, welches mit Automatismen arbeitet. Es ist aber besser, die Annahmeverweigerung nicht automatisch als Widerruf zu akzeptieren. Besser ist es, 

  • entweder die Widerrufsfrist abzuwarten, ob noch eine Widerrufserklärung eingeht oder
  • serviceorientiert direkt nachzufragen.

Geht während der Frist keine Erklärung ein, besteht der Kaufvertrag weiter und die Kundschaft muss die Ware zurücknehmen.

Wer trägt im Allgemeinen das Transportrisiko bei Retouren?

Das Transportrisiko bei Retouren ist unterschiedlich geregelt. Beim Widerruf trägt grundsätzlich der Shop das Risiko. Das gilt auch für den Gewährleistungsfall. Wenn die Kundschaft die Ware aber ohne Rechtsgrund – beispielsweise kommentarlos – zurücksendet, trägt diese das Transportrisiko.

Veröffentlicht: 29.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 29.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
Kommentar schreiben

JH
30.09.2025

Antworten

"Geht während der Frist keine Erklärung ein, besteht der Kaufvertrag weiter und die Kundschaft muss die Ware zurücknehmen." Das ist doch so nicht richtig. Die Widerufsfrist hat noch nicht begonnen zu laufen, somit ist die Kundschaft zu gar nichts verpflichtet. Würde man dem Kunden das so vortragen, könnte er den Vertrag widerrufen und alles wäre erledigt. Der Kunde ist fein raus. Die wichtige Frage ist doch, wer hat die Kosten für den Rückversand bei Annahmeverweigerung (und ggf. Mehrkosten durch Paketklärung bei z.B. GLS) zu zahlen? Wenn der Shop von vornerein die Rücksendekosten trägt, ist es egal. Aber wenn lt. Widerrufserklärung der Kunde die Rücksendekosten tragen muss und diese dem Shop auferlegt, sollte es rechtlich doch safe sein, alle entstandenen Kosten für die Rücksendung bei der Erstattung in Abzug zu bringen?
Redaktion
01.10.2025
Hallo JH, die Widerrufsfrist beginnt bei der Annahmeverweigerung mit eben dieser, weil der Kunde durch die Annahmeverweigerung eine Pflichtverletzung begeht, die nicht auch noch zu seinen Gunsten sein soll. Schließlich hat er sich zur Abnahme der Ware verpflichtet. Geht eine Widerrufserklärung ein, gilt für die Rücksendekosten die Regelung aus der Widerrufsbelehrung. Geht keine ein, muss der Kunde die Kosten tragen, da er im Annahmeverzug ist. Er muss sogar die erneuten Versandkosten zahlen, da er immer noch zur Abnahme verpflichtet ist. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Mathias Wegener
29.09.2025

Antworten

Rechtlich erklärt der Artikel korrekt die Lage. Allerdings ist das realitätsfern. Wie im Artikel angedeutet, wird die Annahmeverweigerung bei einem B2C Geschäft von praktisch allen Unternehmen auf dem Markt automatisch als Widerruf gewertet. Mir ist bis heute nicht ein einziges Unternehmen untergekommen, dass dies anders handhabt. Ich kenne natürlich nicht jedes Unternehmen, habe allerdings auch noch von keinem irgendwo gehört, dass dies so handhabt. Nachfragen kostet Zeit und Aufwand. Abwarten, wie der Artikel unter anderem auch empfiehlt, würde in solchen Fällen praktisch immer dazu führen, dass die 14 Tage verstreichen aber kein förmlich Widerruf erfolgt. Denn der Kunde geht davon aus, dass die Verweigerung der Annahme ein solcher Widerruf ist. Wenn dann das Unternehmen die Sache weiter so verfolgt, als würde kein Widerruf vorgelegen haben, dann verscherzt es sich dies nicht nur mit dem Kunden sondern es wird sich sehr schnell herum sprechen und das Unternehmen dürfte sich mehr als nur zweimal überlegen, ob das eine gute Entscheidung gewesen war. In der Praxis ist bei einer Annahmeverweigerung zu 99,9 % der Fälle davon auszugehen, dass der Kunde hier einen Widerruf wollte. Der sehr geringe Anteil von Fehlinterpretationen muss in Kauf genommen werden, da jeder andere Vorgehensweise sehr viel teurer käme.
ralf
30.09.2025
Zumal es im obigen Fall überhaupt keine Widerrufsfrist gibt. Die Widerrufsfrist beginnt ja erst folglich erst, wenn der Kunde die Ware in der Hand hält und das ist in diesem Fall nicht geschehen. Rechtlich besteht also der Kaufvertrag noch und die Widerrufsfrist hat noch nicht begonnen und wird so auch nie beginnen und der Verkäufer wäre immer noch zur Lieferung verplichtet, mit dem fehlendem Kleid.
ralf
29.09.2025

Antworten

Da es sich hier um eine Annahmeverweigerung handelt, hat der Kunde es nie in der Hand gehabt und das fehlende Kleid geht auf die Kappe des Verkäufers. Ok. Wäre es eine Widerruf, dann geht das fehlende Kleid ebenfalls auf die Kappe des Verkäufers, da dieser ja auch für die Rücksendung haftet. Wahnsinn was das für einen Unterschied macht, wer hätte das Gedacht.