Ein aktueller Fall, der einem Teammitglied der OHN-Redaktion passiert ist, zeigt auf, wie sehr Shops auf kleine Formulierungen achten müssen.
Ein aktueller Fall, der einem Teammitglied der OHN-Redaktion passiert ist, zeigt auf, wie sehr Shops auf kleine Formulierungen achten müssen.
Folgendes hat sich zugetragen: Es wurden bei einem größeren E-Commerce-Unternehmen Produkte bestellt. Die Sendung kam allerdings nie an, da angeblich die Annahme verweigert wurde. Die Rücksendung deklarierte das Unternehmen als Retoure; erstattete aber nur einen Teilbetrag, da ein Kleidungsstück – ausgerechnet das teuerste – fehlte.
Wie ist dieser Fall rechtlich zu bewerten?
Rein rechtlich gesehen ist es so, dass die reine Annahmeverweigerung kein Widerruf ist. Hintergrund ist, dass zum Widerruf immer auch eine eindeutige Widerrufserklärung gehört. Eine Annahmeverweigerung kann aber unterschiedliche Gründe haben: Vielleicht waren Paket und Ware beschädigt, oder aber es handelte sich um einen Adressfehler.
In diesem hier geschilderten Fall hat das Unternehmen – wohl aus einem Automatismus heraus – die Annahmeverweigerung als Widerruf anerkannt und das hat Konsequenzen.
Hier wird vielleicht jemand die Stirn runzeln: Immerhin behandelte das Unternehmen die Annahmeverweigerung als Retoure und eine Retoure ist nicht zwangsläufig ein Widerruf. „Retoure“ ist eher der Oberbegriff für Rücksendungen im Allgemeinen, gleich aus welchem Grund. Da das Unternehmen aber gleichzeitig die Rückzahlung vorgenommen hat, ist hier „Retoure“ als Synonym für Widerruf zu verstehen. Denn nur der Widerruf löst als Folge direkt eine Rückzahlungspflicht aus.
Entsprechend hat der Shop die Annahmeverweigerung als Widerruf anerkannt.
Das hat unmittelbare Folgen, denn: Beim Widerruf trägt der Shop das Transportrisiko. Das Unternehmen muss also auch den Kaufpreis für das fehlende Kleidungsstück erstatten.
Das ist auch so nur logisch: Bei einer Annahmeverweigerung hat der Kunde das Paket nie in den Händen gehalten. Die Ware muss also zwangsläufig auf dem Hin- oder Rückweg abhandengekommen sein.
Klar: In diesem Fall handelte es sich um ein größeres Unternehmen, welches mit Automatismen arbeitet. Es ist aber besser, die Annahmeverweigerung nicht automatisch als Widerruf zu akzeptieren. Besser ist es,
Geht während der Frist keine Erklärung ein, besteht der Kaufvertrag weiter und die Kundschaft muss die Ware zurücknehmen.
Das Transportrisiko bei Retouren ist unterschiedlich geregelt. Beim Widerruf trägt grundsätzlich der Shop das Risiko. Das gilt auch für den Gewährleistungsfall. Wenn die Kundschaft die Ware aber ohne Rechtsgrund – beispielsweise kommentarlos – zurücksendet, trägt diese das Transportrisiko.
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben