In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Die korrekte Angabe von Lieferbedingungen sorgt immer mal für Fragezeichen. Wer hier patzt, riskiert gerade im B2C-Handel eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Ein aktueller Fall aus unserer Kommentarspalte wirft allerdings ganz andere Fragen auf: Dort schildert eine Kundin, dass sie in einem Shop Ware bestellt hat, ohne dass sie darüber informiert wurde, dass es sich um Speditionsware handelt. In der Folge hörte sie vier Wochen lang nichts von dem Unternehmen. Aus dem Nichts kam schließlich der Anruf von der Spedition. Da sie nicht zu Hause war, konnte sie die Sendung nur ablehnen. Der Händler will nun aber die Kosten für die Lieferung ersetzt haben. Wer ist hier im Recht?
„Hallo, ich habe eine Palette Heizpellets bestellt. Nach der Bestellung hörte ich 4 Wochen nichts mehr von der Firma, bis plötzlich eine Spedition bei mir anrief, die mir die Palette zustellen wollte.
Da ich keine Info durch den Händler erhalten hatte, dass die Ware versendet wurde, habe ich die Annahme verweigert. Ich war zu der Zeit im Urlaub und hätte die Ware nicht annehmen können. Aufgrund der fehlenden Information über den Versand konnte ich auch keine Annahme organisieren.
Nun fordert der Händler die Kosten für die Lieferung von mir. Wer muss die Kosten tragen?“ – Eine OHN-Leserin
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