Zu viel geliefert, behalten oder melden?
Daher schauen wir uns zunächst einmal die andere Seite an – die Seite derjenigen, die von solchen Pannen profitieren (könnten). Man bestellt eine Druckerpatrone und bekommt gleich drei. Oder es liegt plötzlich ein zweites Handy im Karton. Was nun? Viele Kundinnen und Kunden stehen dann vor der Frage: Soll ich mich kaputt freuen, dass ich den großen Hit gelandet habe? Darf ich das einfach behalten? Muss ich den Händler informieren? Oder mache ich mich sogar strafbar, wenn ich schweige?
Schauen wir ins Gesetz: Wer unbestellte Ware erhält, darf sie behalten. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch in § 241a. Dieser Paragraf ist jedoch für unlautere Verkaufstricks gedacht, wie sie in der Vergangenheit passierten. Manche werden sich noch an unerbetene Warenproben oder Abo-Fallen erinnern können, die besonders in den 90ern ein großes Thema waren. Die Regel greift also nur dann, wenn die Lieferung tatsächlich unbestellt ist. Wer etwas zu viel geliefert bekommt, hat aber zumindest zuvor eine Bestellung getätigt. Wenn jemand ein Set Bettwäsche bestellt, aber zwei bekommt, handelt es sich nicht um eine klassische unbestellte Lieferung, sondern um eine sogenannte Zuviellieferung.
Kommentar schreiben