Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Amazon verkürzt Rückgabefrist – Händler müssen Rechtstexte anpassen

Veröffentlicht: 13.08.2026
imgAktualisierung: 13.08.2026
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.08.2026
img 13.08.2026
ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Amazon auf einem Karton
claudiodivizia / Depositphotos.com
Auf Amazons Marktplatz wird die 30-Tage-Rückgabe massiv eingedampft. Händler müssen entsprechende Anpassungen vornehmen.


Amazon schränkt die freiwillige Rückgabegarantie ab dem 1. September 2026 deutlich ein: Für zahlreiche Produktkategorien gilt künftig nicht mehr die bisherige 30-Tage-Frist, sondern nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Für Händlerinnen und Händler bedeutet das vor allem eines: Ihre Rechtstexte müssen an die neue Regelung angepasst werden – sonst drohen Abmahnungen.

Mitglieder des Händlerbundes müssen sich hierüber allerdings keine Sorgen machen. Sie werden rechtzeitig über die notwendigen Anpassungen informiert und erhalten die entsprechende Unterstützung, um ihre Widerrufsbelehrung fristgerecht auf den aktuellen Stand zu bringen. Konkret wird es dazu Ende August einen Sondernewsletter mit allen Details geben; dann werden zudem die Rechtstexte über den Editor zur Verfügung gestellt.

Kurze Rückgabefrist: Diese Amazon-Kategorien sind betroffen

Die neue verkürzte Rückgabefrist gilt unabhängig davon, ob der Versand durch Amazon selbst oder durch einen Dritthändler erfolgt. Betroffen sind laut dem Marktplatzbetreiber folgende Produktkategorien:

  • Babyprodukte
  • Beauty
  • Drogerie & Körperpflege
  • Garten
  • Garten & Freizeit
  • Haus & Garten
  • Haustierbedarf
  • Koffer, Rucksäcke & Taschen
  • Lebensmittel & Getränke
  • Luxury_Beauty
  • Möbel
  • Mobile_Electronics
  • Musikinstrumente & DJ-Equipment
  • Reifen
  • Wein
  • Zubehör für Gewerbe, Industrie & Wissenschaft

Auf den jeweiligen Produktdetailseiten zeigt Amazon dann automatisch die passende Frist an – je nach Kategorie also 14 oder weiterhin 30 Tage, wie das Unternehmen kürzlich in einer Seller-Meldung bekannt gab.

Wer will, kann den Service erweitern

Händlerinnen und Händler, die in einer längeren Rückgabefrist eine Möglichkeit sehen, sich von der Konkurrenz abzuheben, können den Kundinnen und Kunden auch weiterhin freiwillig eine längere Rückgabefrist einräumen. Wer das nicht tut, muss aber vor allem eines sicherstellen: dass die eigenen Rechtstexte die Frist korrekt abbilden. Denn falsche oder veraltete Angaben zu Widerrufsfristen zählen zu den klassischen Abmahngründen im E-Commerce – mit entsprechenden Kosten und Aufwand für betroffene Händler.

Übrigens: Für Lieferungen, die bis zum 1. Oktober 2026 erfolgen, hat Amazon eine Übergangsregelung vorgesehen. Hier gilt noch die alte 30-Tage-Frist. Wer seine Produkte in einer der betroffenen Kategorien anbietet, sollte die Umstellung dennoch nicht auf die lange Bank schieben und die eigenen Widerrufsbelehrungen frühzeitig prüfen und sich vorbereiten.

Marktplatz-Wissen aus erster Hand

Du verkaufst auf Amazon oder Ebay und willst mehr aus deinen Angeboten herausholen? Beim Händlerbund SellerDay am 29.10.2026 in Leipzig geben erfolgreiche Seller praxisnahe Einblicke in Ranking, Ads und Skalierung auf den großen Marktplätzen.

Jetzt Ticket sichern

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben