Während klassische Retouren, ordentlich verpackt und per Paket versendet, zunehmend eine Gebühr kosten, bietet Amazon die unverpackte Abgabe in Paketshops und an Packstationen mehr und mehr kostenlos an. Was als moderne, effiziente Lösung präsentiert wird, wirft Fragen auf: Warum setzt Amazon ausgerechnet auf eine Rückgabeform, die für viele Kunden besonders sichtbar und potenziell unangenehm ist? Und: Hält dieses Modell einer rechtlichen Prüfung überhaupt stand?
Praktisch, preiswert, … peinlich
Amazon hebt bei seinen Rücksendeoptionen mehr und mehr die unverpackte Retoure hervor, denn anders als andere Modelle ist sie kostenlos. Der Artikel wird ohne Karton in einer Paketfiliale oder an einer Packstation abgegeben. Die klassische Rückgabe im Karton, die jahrelang der Standard war, ist dagegen je nach Fall mittlerweile gebührenpflichtig.
Was als unkomplizierte Lösung erscheint, folgt einer klaren wirtschaftlichen Logik: Die unverpackte Rückgabe verursacht für Amazon deutlich geringere Kosten. Sie soll Verpackungsmaterial (was zu hinterfragen ist), und unter Umständen Zeit und Transportvolumen sparen. Diese bevorzugte Rückgabeform hat jedoch praktische Konsequenzen.
Wer einen Artikel unverpackt abgibt, zeigt ihn automatisch anderen Menschen im Laden. Bei Alltagsware wie einem Toaster ist das oft kein Problem. Anders sieht es bei sensiblen Produkten aus, etwa Badebekleidung oder medizinischen Artikeln. Was online diskret bestellt wurde, wird plötzlich für Umstehende sichtbar. Und auch die Packstation ist nicht immer die Lösung, wenn auf dem Land jeder jeden kennt. Die unverpackte Retoure widerspricht also schon aus dem Grund einem zentralen Argument für den Erfolg des Online-Handels: Diskretion. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, eine Retoure normal verpackt zurückzuschicken. Doch diese Option ist inzwischen oft kostenpflichtig. Will man mehr Privatsphäre, muss man zahlen.
Hinzu kommt ein ökologischer Widerspruch: Wer den originalen Versandkarton für die Rücksendung nutzen möchte, wird durch die Gebührenstruktur davon abgehalten, nur um zwei oder drei Euro zu sparen. Ein paradoxes Ergebnis, wo es doch eigentlich um Effizienz und Nachhaltigkeit gehen soll.
Rechtliche Einordnung: zulässig, aber nicht unproblematisch
Rein rechtlich bewegt sich Amazon wohl aber auf sicherem Boden. Händler müssen Rückgaben ermöglichen, dürfen aber die Rahmenbedingungen festlegen. Und bietet sie ein Unternehmen kostenlos an, darf es auch Bedingungen aufstellen. Die unverpackte Rückgabe gilt per se als zumutbar. Ein allgemeiner Anspruch darauf, jede Rücksendung kostenlos oder in bestimmter Form durchführen zu können, besteht nicht.
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