Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Amazon ändert Produkttitel: Müssen Händler haften?

Veröffentlicht: 16.06.2026
imgAktualisierung: 16.06.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.06.2026
img 16.06.2026
ca. 2 Min.
Amazon auf Tablet
grinvalds / Depositphotos.com
Ab dem 27. Juli gelten neue Vorgaben für Amazon-Produkttitel. Müssen Händler für automatische Änderungen haften?


Amazon hat verkündet, dass die Produkttitel künftig inklusive Leerzeichen höchstens 75 Zeichen umfassen dürfen. Ausnahmen gelten nur noch für Medienprodukte wie Bücher oder Musik. Bis zum 27. Juli 2026 müssen Händler:innen ihre Produkttitel anpassen, ansonsten werden diese durch KI-generierte Titelvorschläge ersetzt. Bei einer automatischen Änderung haben Markeninhaber 14 Tage Zeit, den neuen Titel zu überprüfen.

Abmahnfalle Produkttitel

Händler:innen sollten bei der Titelanpassung einiges beachten, denn ein fehlerhafter oder irreführender Produkttitel kann schnell für eine Abmahnung sorgen.

  1. Markenrechtsverletzung

    Zum Beispiel: Marke im Titel, obwohl es sich um kein Markenprodukt handelt: iPhone-Ladekabel
    Fanartikel ohne Lizenz
    Teures Markenprodukt als Referenz beim Verkauf von Parfum: „Riecht wie …“

  2. Irreführende Angaben
    Angaben sind falsch oder unvollständig oder selbstverständlich und somit irreführend, zum Beispiel: Begriffe wie „original“, „echt“, „geprüft“ oder „zertifiziert“.
  3. Gesundheits oder Wirkversprechen
    Wirkversprechen oder gesundheitsbezogene Werbung im Titel.

Händler:innen, die den Titel nicht selbst geändert haben, sondern den KI-generierten Titel übernommen haben, müssen zudem aufmerksam prüfen, ob die KI Angaben geändert oder hinzugefügt hat. Verspricht der Produkttitel etwas anderes als das tatsächliche Produkt, liegt eine Irreführung vor und der Händler kann abgemahnt werden.

Händler tragen das Risiko für Fehler

Auch wenn der Titel durch Amazon beziehungsweise die künstliche Intelligenz geändert wird, tragen Händler:innen das volle Risiko, wenn es durch die Titel zu einer Abmahngefahr kommt. Denn grundsätzlich ist der Verkäufer und nicht die Plattform für ein fehlerhaftes oder irreführendes Angebot verantwortlich.

Im besten Falle sollten Händler:innen selbst die Titel anpassen, damit es gar nicht erst dazu kommt, dass diese automatisch angepasst werden. Wenn die Titel doch durch Amazon angepasst werden, sollten Händler:innen unbedingt alle Änderungen auf ihre Rechtssicherheit überprüfen.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
Kommentar schreiben

Shanny
23.06.2026

Antworten

Amazon SEO Expertin hier: ich empfehle allen Sellern die eigenen Titel zu überprüfen und NICHT blind der Amazon KI zu vertrauen. Die neuen KI Titel (die man bereits in den Artikeln sehen kann) verlieren an SEO-Potenzial weil Amazon einfach wichtige Suchbegriffe entfernt oder verändert, was jedoch zu einem fehlenden Index führt. Und niemand hat bisher davon gesprochen, was in Zukunft mit solchen KI Titeln passieren wird. Kann Amazon in Zukunft einfach den Titel erneut abändern, ohne Zustimmung? Das würde zu einer immer währenden Überwachung führen und für die meisten Sellern absolut unzumutbar. Generell empfehle ich, der Amazon KI keinen Raum im Listing zu geben. Aus Erfahrung macht Amazon mit so einem KI Listing was sie wollen, was zu Retouren, schlechten Bewertungen und erheblichen Arbeitsaufwand führt. Es gibt online erste Lösungen zu dem Titel Problem, der Prime Break Podcast hat diese Woche eine interessante Folge dazu raus gebracht.
Michael
17.06.2026

Antworten

Ich kann nur jedem empfehlen die Titel vorab selbst zu kontrollieren (KI-Vorschläge) bzw. anzupassen. Man kann sich bereits jetzt die KI-Vorschläge von Amazon anzeigen lassen und bei einer strichprobenartigen Kontrolle unserer Artikel haben wir festgestellt, dass in ca. 50% der Fälle relevante Textpassagen wie "passend für" einfach rausgenommen werden, was die Sperrung der Artikel und ggf. sogar Einträge in der Verkäuferleistung zur Folge haben könnte. Auch Anzahl- und Maßangaben werden teils falsch zusammengewürfelt.
ralf
17.06.2026

Antworten

Dann habt ihr doch bestimmt auch Lösungen für Händler die über 200.000 Artikel bei Amazon gelistet haben, oder? Es ist schade, dass wir in Deutschland so eine erbärmliche Rechtsprechnung haben. Wenn Amazon für Fehler die Amazon selbst bei den Produkttiteln gemacht hat, haften würde, würde Amazon das gar nicht machen. Aber die Rechtsprechnung gibt Amazon die Möglichkeit, die Angebote der Händler nach belieben zu ändern ohne dafür haften zu müssen, das muss man sich mal auf die Zunge zergehen lassen. D.h. wenn Amazon einen Händler loswerden will, der ja auch Konkurrent von Amazon sein kann, dann könnte Amazon hingehen und sein Listing bewusst so abändern, dass dieser in Abmahnungen erstickt. Amazon könnte dann sogar hingehen und den Händler sperren, weil er verbotene Listings hat. .So kann sich Amazon derer erledigen, die Amazon loswerden will. Zumal Amazon ja autoamtisch auch Nachts die Listing abändert. Ein Händler kann sich davor nur schützen wenn er 24 Stunden rund um die Uhr kontrolliert. Das ist aber ja zumutbar. Amazon diese Praktik zu verbieten alleridngs nicht. Amazon hat mal bei uns einen Artikel von der DDR Volksmarine in "Volkswagen" unbenannt und darauf hin wurden wir gezwungen, einen Maßnahmeplan vorzulegen, das wir keine Markenrechtsverletzung mehr für Volkswagen begehen.