Amazon hat verkündet, dass die Produkttitel künftig inklusive Leerzeichen höchstens 75 Zeichen umfassen dürfen. Ausnahmen gelten nur noch für Medienprodukte wie Bücher oder Musik. Bis zum 27. Juli 2026 müssen Händler:innen ihre Produkttitel anpassen, ansonsten werden diese durch KI-generierte Titelvorschläge ersetzt. Bei einer automatischen Änderung haben Markeninhaber 14 Tage Zeit, den neuen Titel zu überprüfen.
Abmahnfalle Produkttitel
Händler:innen sollten bei der Titelanpassung einiges beachten, denn ein fehlerhafter oder irreführender Produkttitel kann schnell für eine Abmahnung sorgen.
Markenrechtsverletzung
Zum Beispiel: Marke im Titel, obwohl es sich um kein Markenprodukt handelt: iPhone-Ladekabel
Fanartikel ohne Lizenz
Teures Markenprodukt als Referenz beim Verkauf von Parfum: „Riecht wie …“- Irreführende Angaben
Angaben sind falsch oder unvollständig oder selbstverständlich und somit irreführend, zum Beispiel: Begriffe wie „original“, „echt“, „geprüft“ oder „zertifiziert“. - Gesundheits oder Wirkversprechen
Wirkversprechen oder gesundheitsbezogene Werbung im Titel.
Händler:innen, die den Titel nicht selbst geändert haben, sondern den KI-generierten Titel übernommen haben, müssen zudem aufmerksam prüfen, ob die KI Angaben geändert oder hinzugefügt hat. Verspricht der Produkttitel etwas anderes als das tatsächliche Produkt, liegt eine Irreführung vor und der Händler kann abgemahnt werden.
Händler tragen das Risiko für Fehler
Auch wenn der Titel durch Amazon beziehungsweise die künstliche Intelligenz geändert wird, tragen Händler:innen das volle Risiko, wenn es durch die Titel zu einer Abmahngefahr kommt. Denn grundsätzlich ist der Verkäufer und nicht die Plattform für ein fehlerhaftes oder irreführendes Angebot verantwortlich.
Im besten Falle sollten Händler:innen selbst die Titel anpassen, damit es gar nicht erst dazu kommt, dass diese automatisch angepasst werden. Wenn die Titel doch durch Amazon angepasst werden, sollten Händler:innen unbedingt alle Änderungen auf ihre Rechtssicherheit überprüfen.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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