Ausnahmen bestätigen die Regel
Adventskalender, die schnell verderbliche Lebensmittel (z.B. frisch hergestellte Trüffel und Pralinen oder andere schnell verderbliche Lebensmittel) enthalten, sind vom Widerrufsrecht allerdings ausgeschlossen, um unnötigen Verderb oder Abfall zu vermeiden. Allerdings ist der klassische Schokoladen-Adventskalender nicht schnell verderblich, denn Schokolade hält sich – zumindest besagt es die Theorie ;) – länger als 14 Tage.
Nun gibt es aber noch eine weitere Kategorie von Weihnachtsfans, die es mit dem Türchenöffnen nicht abwarten können und dann enttäuscht werden. Wenn der Adventskalender geöffnet wurde und die darin enthaltenen Produkte teilweise oder vollständig entnommen sind, kann der Widerruf ins Wanken geraten. Dies liegt daran, dass die Ware nicht mehr vollständig oder in einem Zustand ist, in dem sie nicht mehr weiterverkauft werden kann. Ausgeschlossen ist der Widerruf allerdings nicht. Kann der Kalender jedoch aus optischen und/oder hygienischen Gründen nicht mehr verkauft werden, kann der Online-Shop immerhin einen Wertersatz bis zu 100 Prozent des Kaufpreises einbehalten.
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