Die Abstellerlaubnis ist nicht nur für Privatpersonen eine gern genutzte Option, auch viele E-Commerce-Unternehmen selbst nutzen sie für sich. Ein aktueller Fall, über den das Fachportal Paketda berichtet, zeigt jedoch, dass diese Praxis bei beschädigten Retouren existenzbedrohende Haftungsfragen aufwerfen kann. Schauen wir uns den Fall einmal genauer an.
Wenn das System den Schaden ignoriert
Die Logistik muss in den meisten Betrieben schnell gehen, weshalb viele feste Abstellorte für Wareneingang und Retouren vereinbaren. Dass genau diese Flexibilität bei Transportverlusten rechtlich gegen sie verwendet werden kann, zeigt der Fall eines Händlers. Ein Endkunde bemerkte bei der Lieferung ein beschädigtes Paket und verweigerte folgerichtig die Annahme. In der Sendungsverfolgung von DPD wurde dieser Vorgang mit dem expliziten Status „Die Annahme wurde verweigert (Beschädigung)“ elektronisch festgehalten. Der Schaden war zu diesem Zeitpunkt also offiziell im System des Logistikers dokumentiert.
Auf dem Rückweg zum Händler griff jedoch die vereinbarte Abstellgenehmigung. Anstatt die beschädigte Sendung persönlich zu übergeben, stellte der Bote die Retoure beim Händler am vereinbarten Ort ab. Bei der anschließenden Reklamation erlebte dieser eine böse Überraschung: DPD stellte sich bei der Schadensregulierung quer.
Das Kleingedruckte schlägt den gesunden Menschenverstand
DPD argumentierte laut dem Bericht von Paketda, dass mit der Abstellung das Risiko für Verlust und Beschädigung komplett auf den Empfänger (also den Händler) übergehe. Ein Nachweis, dass der Schaden im Gewahrsam von DPD entstanden sei, liege nicht vor. Nach vehementem Protest soll der Dienstleister lediglich eine Kulanzzahlung von 50 Prozent angeboten haben, beharrte darauf, dass die Abstellgenehmigung die vorherige Annahmeverweigerung rechtlich steche.
Und DPD hat einen Punkt. Wer keine lückenlose, digitale Dokumentation des Warenausgangs vorweisen kann, zieht im Streitfall den Kürzeren, weil der Nachweis fehlt, wo denn nun der Schaden entstanden ist. Das kontaktlose Abstellen der Retoure nimmt dann höchstens die letzte Chance, den Schaden direkt bei der Übergabe im Beisein des Fahrers zu reklamieren und damit den Zustand der Rücksendung zweifelsfrei festzuhalten. Wer das Risiko minimieren will, sollte daher genau prüfen, ob eine pauschale Abstellerlaubnis wirtschaftlich sinnvoll ist.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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