1. Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
2. Welche Angaben müssen auf die Angebotsseite?
3. Was passiert, wenn Angaben fehlen?
4. Wer ist laut GPSR als Hersteller anzusehen?
5. Müssen Warnhinweise und Sicherheitshinweise angegeben werden?
6. Was müssen Händler bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU beachten?
7. Welche technischen Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der GPSR?
8. Wie hoch sind die Abmahnkosten bei Verstößen gegen die GPSR?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sorgte in den letzten Monaten bereits für Abmahnungen. Händler:innen haben zahlreiche Informationspflichten, die im Shop und auf dem Marktplatz umgesetzt werden müssen. Wir zeigen, wie Abmahnungen verhindert werden können.
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Liebe Grüße die Redaktion
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Gruß, die Redaktion
und direkt hinter dem "Ja" steht: "Auch ohne bekannten Hersteller bleibt die Verantwortung für die Sicherheit eines Produkts bestehen. Wenn kein Hersteller auffindbar ist, liegt die Verantwortlichkeit automatisch bei dem Importeur oder Vertreiber des Produkts." :)
Im Zweifelsfall ist man als Vertreiber also in der Verantwortung.
Hier noch ein paar Artikel, die dir vielleicht beim Verständnis weiterhelfen können:
Wir wurden gefragt: GPSR: Ist es irreführend, wenn ich mich als Hersteller angebe, obwohl ich keiner bin?
GPSR: Wann muss ich mich selbst als Hersteller angeben?
Gruß, die Redaktion
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die Regelung, dass die GPSR nur Waren betrifft, die bis zum Stichtag in den Verkehr gebracht waren, soll schlicht Händler:innen und die Umwelt schützen.
Die Händlerschaft hätte das unmöglich alles für alte Ware nachtragen können und im Zweifelsfall sonst Tonnen an Waren vernichten müssen. Damit ist wahrlich niemandem geholfen.
Gruß, die Redaktion