Immer häufiger werden Händler:innen wegen versandter Werbe-E-Mails abgemahnt. E-Mails, die Werbung enthalten, dürfen nur dann versendet werden, wenn vorher eine Einwilligung vorliegt. Eine Ausnahme dazu stellt lediglich die Bestandskundenwerbung dar. Abmahnungen wegen versandter Werbe-E-Mails sind schnell versendet und risikoarm durchzusetzen.
Bei den Abmahnungen, die uns vorliegen, häufen sich einige Absenderkanzleien immer wieder. Zum Teil vertreten sie Unternehmen und Verbraucher:innen, manche Anwälte vertreten sich allerdings auch selbst, wenn sie eine Werbe-E-Mail ohne Einwilligung zugesendet bekommen. Es scheint fast so, als hätten manche Kanzleien ein Geschäftsmodell auf diesen Abmahnungen aufgebaut. Einige erinnert das an die Abmahnwelle zu Google Fonts, die vor rund zwei Jahren vielen Webseiten-Betreiber:innen zum Verhängnis wurde. In diesem Fall muss inzwischen der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Abmahnungen berechtigt waren.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben