„Das kann doch nicht ernst gemeint sein!“ – dachte sich Frau S., als sie eines Morgens eine WhatsApp-Nachricht von einer ihr unbekannten Nummer erhielt. Darin war kein freundlicher Gruß – sondern eine Abmahnung. „Ich dachte immer, sowas kommt höchstens per E-Mail oder eben per Einschreiben“, erzählt sie uns erstaunt. Noch nie zuvor hatte sie davon gehört, dass eine rechtlich verbindliche Abmahnung einfach per Nachrichtendienst zugestellt werden könnte. „Wie soll ich das jetzt nachprüfen?“, fragt sie sich, denn die Nachricht erscheint auf den ersten Blick seriös und korrekt, doch die Zustellmethode war völlig neu für sie.
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