Abmahngefahr gebannt? Was die neuen Sounds auf Instagram können

Veröffentlicht: 05.08.2025
imgAktualisierung: 05.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
05.08.2025
img 05.08.2025
ca. 3 Min.
Instagram-Profil mit farbigem Logo, 7.307 Beiträgen und dem Text „Discover what's next on Instagram“.
Primakov / Depositphotos.com
Instagram verspricht lizenzfreie Musik für kommerzielle Inhalte – doch ist die Nutzung wirklich rechtssicher?


Aktuell wird auf Instagram die Neuigkeit verbreitet, dass die Nutzung von Musik für kommerzielle Inhalte mittlerweile risikofrei sei. Aber: Stimmt das wirklich? Wir haben einen Blick darauf geworfen.

Bisheriges Problem: Undurchsichtige Bedingungen auf Instagram

Bisher gab es folgendes Risiko: Instagram stellte Musik für kommerzielle Accounts zur Verfügung. In der Praxis bedeutete das, dass Business-Accounts andere Musik zum Einbinden in Reels und Storys zur Verfügung gestellt wurden, als den rein privaten Accounts.

Allerdings war nie so wirklich klar, ob Instagram tatsächlich die Lizenz zur kommerziellen Nutzung hat. Dies bestätigen auch urheberrechtliche Abmahnungen, die eingegangen sind, obwohl Betroffene Musik genutzt haben, die ihnen für ihre gewerblichen Accounts in der Musikbibliothek angezeigt wurden.

Folgende Abmahnungen sind uns bekannt:

Daher sind viele Nutzer:innen für kommerzielle Inhalte auf die Meta Sound Collection ausgewichen. Diese durfte ausdrücklich für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Anders als Instagram war Meta hier klarer in der Kommunikation. Auch wurden in der Soundcollection eher generische Musikstücke zur Verfügung gestellt.

Meta Sound Collection nun bei Instagram

Seit kurzem ist die Meta Sound Collection bei Instagram abrufbar. Vorher musste man den Umweg über Facebook gehen.

Musikauswahl auf Instagram mit Song „Where I'm From“ von Shuba, derzeit aktiv abgespielt.Erstellt man nun beispielsweise ein Reel, kann ganz rechts auf die Kategorie „lizenzfrei“ zugegriffen werden. Unter dieser Kategorie sind dann die Sounds aus der Meta Sound Collection zu finden. Meta schreibt dazu in den Nutzungsbedingungen: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind).“

Ist die Abmahngefahr damit vom Tisch?

Ja und nein. Die Nutzung der Metasounds galt als sicher, da das Unternehmen diese klar und deutlich für die kommerzielle Nutzung freigegeben hat. Instagram hat rein begrifflich einen kleinen Eiertanz veranstaltet, der für Rechtsunsicherheit sorgte.

Allerdings ist nicht nachvollziehbar, inwiefern Sounds, die vorher über die Instagram Musikbibliothek für Business-Accounts freigegeben waren, nun in die Meta-Sammlung gerutscht sein könnten. Eine Stichprobe ergab zumindest, dass sich die Stücke, zu denen uns Abmahnungen bekannt sind, nicht in der Meta Sound Collection wiederfinden.

Es bleibt immer ein Restrisiko

Letzten Endes bleibt immer ein Restrisiko, wenn man Musik nutzt, die durch andere lizenziert wird. Die Nutzung von Musik für kommerzielle Inhalte kostet normalerweise Geld. Meta stellt die Stücke kostenlos zur Verfügung. Die Vereinbarungen mit den eigentlichen Rechteinhaber:innen werden nicht offengelegt. Wir wissen also nicht, was konkret vereinbart wurde. Spannend ist beispielsweise die Frage, was passiert, wenn Rechteinhaber:innen ihre Verträge mit Meta kündigen. Dürfen Musikstücke dann trotzdem noch in alten Reels online bleiben? Werden Nutzer:innen darüber informiert?

Es bleibt also beim alten: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, besorgt sich selbst Lizenzen – und sei es über Stockplattformen. Diese lizenzieren Musikstücke zwar auch nur weiter, sind aber oft transparenter in Bezug auf die Vereinbarungen als Meta. 
 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 05.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben