Bereits in unseren sechsten Teil der Artikelreihe haben wir die CE-Kennzeichnung erwähnt: Die CE-Kennzeichnung nach der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV). Doch es gibt auch andere Vorschriften, die eine CE-Kennzeichnung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verlangen. Teil sieben klärt wichtige Fragen auf, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung für Hersteller und Händler von Interesse sind.

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N. m. E. müssen die mit CE gekennzeichnete n Produkte den Anforderungen der jeweiligen Richtline entsprechen, wobei die Einhaltung der dazu veröffentlichen Normen zwar hilfreich sein kann, aber eben nicht zwingend erforderlich ist. Gleiche Sicherheit auf andere Weise kann den Anforderungen der Richtline genügen.
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