Mit der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: ElektroStoffV) kommt ein weiteres Regelungswerk hinzu, welches auch Händler von Elektro- und Elektronikprodukten beachten müssen. Die ElektroStoffV setzt die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sog. RoHS-II) in deutsches Recht um.

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