Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt. Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen oder deren Registrierung widerrufen wurde, dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen. Auch Vertreiber dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß haben registrieren lassen, nicht zum Verkauf anbieten.

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Seit wochen versuche ich rauszufinden ,was zutun ist wenn man alte Lampen aus den 50-60-70er Jahren verkauft . Bei einigen ist mir nicht mal der Hersteller /Marke bekannt.
Die IHK meint, ich bräuchte keine WEEE Nummer bei Ebay hinterlegen.
Von der EAR bekam ich auf meine Anfrage immer noch keine Antwort.
Ich verkaufe nur in Deutschland, nur in Deutschland gekaufte Lampen .
Bin schon am verzweifeln . Kann mir einer da helfen?
LG Nina
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der Artikel sagt dazu bereits: „Jeder registrierte Hersteller hat die Registrierungsn ummer im schriftlichen Geschäftsverkeh r zu führen.“ Wenn Ihnen als Händler selbst keine WEEE-Registrierungsn ummer erteilt wurde, dann können und müssen Sie auch nichts angeben. Nur der Hersteller, hat die Registrierungsn ummer zu nennen, so der Gesetzeswortlaut.
Die Redaktion
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leider geht aus dem Artikel nicht hervor, in wie weit der Wiederverkäufer verpflichtet ist, diese Nummer kenntlich zu machen. Das wäre jetzt für Händler sehr wichtig zu wissen.
Wir haben Hersteller, die uns auffordern, die Nummer auf der Rechnung zu vermerken (können wir nicht umsetzen aus organisatorisch en Gründen) und andere haben uns lediglich die Nummer auf Nachfrage bekanntgegeben, ist jedoch am Produkt oder Anleitung nicht ersichtlich.
Hat ein Wiederverkäufer Nachteile zu befürchten, wenn die Geräte zwar lizensiert sind, aber die Nummer nicht bekanntgegeben wurde, etwa auf der Rechnung?
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deutsche Händler müssen alle gesetztlichen Anforderungen erfüllen, ansonsten hagelt es Strafen oder Verbote. Wie verhält es sich aber zum Beispiel mit Chinesen die bei Ebay und Amazon massenhaft Elektronikartik el verschleudern und weder über eine WEEG Regestrierung, Dualen Punkt, oder sonstiges verfügen. Meistens wird ja als Artikelstandort auch noch Deutschland angeben, so das eigentlich auch noch UST abzuführen wäre. Warum passiert hier nichts, und warum können die Plattformbetrei ber wie Ebay oder Amazon hier nicht in Regress genommen werden?
Gruss
Alex
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