Rechtlicher Hintergrund
Vertreiber, die vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten, werden dadurch selbst als Hersteller verpflichtet. Dies hat zur Folge, dass sie sämtliche Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten nachholen müssen, die der Hersteller versäumt hat.
Online-Händler müssen daher selbst sicherstellen, dass die angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte zum Einen ordnungsgemäß registriert sind, und zum Anderen auch vollständig und richtig gekennzeichnet sind. Die Registrierungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung eines registrierten Herstellers. Zweck der Vorschrift ist es, einem Vertreiber anzuzeigen, dass der Hersteller registriert ist.
Die Überprüfung der Richtigkeit ist nur über die entsprechenden Angaben des Herstellers (z.B. der Registrierungsnummer) möglich. Händler von Elektro- und Elektronikprodukten können sich die Registrierungsnummer mitteilen lassen und die Angaben mit denen bei der Stiftung EAR hinterlegten Daten abgleichen. Das Verzeichnis ist hier für jedermann aufrufbar.
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Seit wochen versuche ich rauszufinden ,was zutun ist wenn man alte Lampen aus den 50-60-70er Jahren verkauft . Bei einigen ist mir nicht mal der Hersteller /Marke bekannt.
Die IHK meint, ich bräuchte keine WEEE Nummer bei Ebay hinterlegen.
Von der EAR bekam ich auf meine Anfrage immer noch keine Antwort.
Ich verkaufe nur in Deutschland, nur in Deutschland gekaufte Lampen .
Bin schon am verzweifeln . Kann mir einer da helfen?
LG Nina
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der Artikel sagt dazu bereits: „Jeder registrierte Hersteller hat die Registrierungsn ummer im schriftlichen Geschäftsverkeh r zu führen.“ Wenn Ihnen als Händler selbst keine WEEE-Registrierungsn ummer erteilt wurde, dann können und müssen Sie auch nichts angeben. Nur der Hersteller, hat die Registrierungsn ummer zu nennen, so der Gesetzeswortlaut.
Die Redaktion
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leider geht aus dem Artikel nicht hervor, in wie weit der Wiederverkäufer verpflichtet ist, diese Nummer kenntlich zu machen. Das wäre jetzt für Händler sehr wichtig zu wissen.
Wir haben Hersteller, die uns auffordern, die Nummer auf der Rechnung zu vermerken (können wir nicht umsetzen aus organisatorisch en Gründen) und andere haben uns lediglich die Nummer auf Nachfrage bekanntgegeben, ist jedoch am Produkt oder Anleitung nicht ersichtlich.
Hat ein Wiederverkäufer Nachteile zu befürchten, wenn die Geräte zwar lizensiert sind, aber die Nummer nicht bekanntgegeben wurde, etwa auf der Rechnung?
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deutsche Händler müssen alle gesetztlichen Anforderungen erfüllen, ansonsten hagelt es Strafen oder Verbote. Wie verhält es sich aber zum Beispiel mit Chinesen die bei Ebay und Amazon massenhaft Elektronikartik el verschleudern und weder über eine WEEG Regestrierung, Dualen Punkt, oder sonstiges verfügen. Meistens wird ja als Artikelstandort auch noch Deutschland angeben, so das eigentlich auch noch UST abzuführen wäre. Warum passiert hier nichts, und warum können die Plattformbetrei ber wie Ebay oder Amazon hier nicht in Regress genommen werden?
Gruss
Alex
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