Wer mit neuen Elektro- und Elektronikgeräten handelt, muss nach dem Elektrogesetz nicht nur sicherstellen, dass sich der Hersteller der Produkte bei der Stiftung EAR registrieren lassen hat. Es ist außerdem eine gesonderte Elektrokennzeichnung am Produkt selbst vorzunehmen. Den meisten dürfte dabei sofort das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne einfallen.



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