1. Warum ist eine Energiekennzeichnung für Staubsauger notwendig?
2. Für welche Staubsauger-Arten gilt die Verordnung?
3. Welche Staubsauger-Arten sind ausgenommen?
4. Welche Pflichten treffen Staubsauger-Lieferanten?
5. Welche Pflichten treffen Staubsauger-Händler?
Die sog. „Delegierte Verordnung Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern“ ist der Grund, dass Online-Händler neben den bereits bekannten Kennzeichnungspflichten für andere Elektro- und Elektronikprodukte wie Geschirrspüler und Waschmaschinen eine weitere Kennzeichnungspflicht erfüllen müssen.

(Bildquelle woman and vacuum cleaner: Olga Rosi via Shutterstock)
Unter Verbrauchern wird vielfach die Wattzahl der Staubsauger in Abhängigkeit mit der Saug- bzw. Reinigungsleistung gebracht. Hohe Wattzahlen bedeuten jedoch nicht immer automatisch bessere Reinigungsergebnisse. Das ab heute geltenden neue EU-Energie-Label für Staubsauger soll daher u.a. Verbrauchern eine bessere Orientierungshilfe bieten.

Kommentar schreiben