Die Inhaber eines E-Mail-Kontos können ein Lied davon singen: SPAM-Mails erreichen die Nutzer täglich in nicht unerheblicher Fülle. Meistens werden sie ungelesen in den Papierkorb geschoben, ohne den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Doch hier droht Gefahr, wenn sich unter den SPAM-Mails wichtige Nachrichten verstecken, z.B. Kundenanfragen oder Widerrufserklärungen, und dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht.

(Bildquelle SPAM: lansvision via Shutterstock)
In dem Fall über den das Gericht zu entscheiden hatte, hatte ein Rechtsanwalt seinen SPAM-Ordner unbeachtet gelassen und in diesem Zuge ein ihm zugesendetes befristetes Vergleichsangebot der Gegenseite nicht rechtzeitig an seine Mandantin weitergeleitet. Das per E-Mail versendete Schreiben war unbemerkt in den SPAM-Ordner sortiert worden. Das Vergleichsangebot war anschließend erloschen und der Mandantin ein Schaden entstanden, den sie im vorliegenden Rechtsstreit vom Rechtsanwalt zurück verlangte.
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Meiner Einschätzung nach hat der Beklagte sich einfach nur unklug verhalten. Er hätte den Empfang der Mail abstreiten sollen und den Fall wohl gewonnnen.
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Und das Urteil sagt ja m.E. auch, dass ein Postfach nie überlaufen darf.
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