Energiekennzeichnung in einem Vergleichsportal
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sowie die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) regeln u.a. die Kennzeichnungspflichten energieverbrauchsrelevanter Produkte und sollen die im Bereich der Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten) gängige Energie-Effizienzskala auf weitere Produkte ausdehnen.
Nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) müssen Lieferanten und Händler sicherstellen, dass bei der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell auf die Energieeffizienzklasse des Produkts hingewiesen wird, sofern in der Werbung Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben werden. Da in einem Vergleichsportal bereits ein Preis genannt wird – was ja gerade der Sinn hinter einem Preisvergleichsportal ist – gilt auch hier die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse des Produkts.
Die folgenden Arten von netzbetriebenen elektrischen Haushaltsgeräten müssen auch in einem Vergleichsportal mit der Energieeffizienzklasse des Produkts gekennzeichnet werden:
- Elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte,
- Elektrische Haushaltswaschmaschinen,
- Elektrische Haushaltswäschetrockner,
- Elektrische kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten,
- Elektrische Haushaltsgeschirrspüler,
- Mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschl. ein- und zweiseitig gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät,
- Netzbetriebene Raumklimageräte,
- Netzbetriebene Elektrobacköfen
Nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung haben Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass auch bei jeder Werbung mit Preisen für ein Fernsehgerät nach Anlage 2 Abs. 1 Nr. 4 zur EnVKV auf die Energieeffizienzklasse hingewiesen wird. Übrigens: Das Oberlandesgereicht Köln hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei der Werbung für LED-Monitore mit HDMI-Anschluss ebenso wie bei Fernsehgeräten die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss (Urteil vom 26.02.2014, Az. 6 U 189/13).
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