„Gesetzestreue“ Online-Händler ärgert es besonders, wenn sie sich – in vielen Fällen auch mit rechtlicher Hilfe – an die zahlreichen Gesetzesvorschriften halten, ihre ausländischen Mitbewerber, die sich ebenfalls an deutsche Verbraucher wenden, diese Vorgaben aber schlicht und ergreifend – ob aus Unkenntnis oder Vorsatz – missachten. Doch auch diese ausländischen Anbieter müssen sich an die deutsche Impressumspflicht halten.
(Bildquelle Roter Paragraf: Onypix via Shutterstock)
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bei einer auf deutsche Verbraucher zielenden und in Deutschland abrufbaren Werbung der Anbieter auch aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich verpflichtet ist, die hiesige Impressumspflicht zu beachten (Urteil vom 17. Dezember 2013 • Az. 4 U 100/13).
Ein in Ägypten ansässiges Kreuzfahrtunternehmen wendete sich mit seiner Internetseite "kreuzfahrtausfluege.com" an deutsche Kunden, ohne ein vollständiges, ordnungsgemäßes Impressum auf der Webseite anzubieten. Daraufhin wurde das Unternehmen abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Kommentar schreiben