In unseren Themenreihe „Wir wurden gefragt…?“ klären wir in regelmäßigen Abständen häufig gestellte Fragen aus der Praxis. Diesmal beantworten wir die Frage, welche Rechtstexte der Online-Händler seinem Kunden nach der Bestellung zu übersenden hat.

(Bildquelle Fragen: Jan Engel via Fotolia)
Gegenüber Verbrauchern ist der Online-Händler bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware (z.B. in Papierform) oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, Fax) zur Verfügung zu stellen, § 312 f Absatz 2 BGB n.F., die sog. nachvertraglichen Informationspflichten. Es ist auch ausreichend, wenn der Online-Händler diese Informationspflicht bereits vor Vertragsschluss mit Übersendung der automatischen Bestelleingangsbestätigung erfüllt.
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