1. Nummer 1: Shops haben das Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung
2. Nummer 2: Bei Verschleißprodukten gibt es kein Gewährleistungsrecht
3. Nummer 3: Gewährleistung = das Produkt muss zwei Jahre halten
4. Nummer 4: Bei Gebrauchtware gibt es automatisch nur ein Jahr Gewährleistung
5. Nummer 5: Reduzierte Ware ist von der Gewährleistung ausgeschlossen
6. Nummer 6: Der Hersteller ist für die Gewährleistung zuständig
7. Nummer 7: Bei einem Mangel kann der Kunde sofort sein Geld zurückverlangen
Durch das bereits in Kraft getretene Recht auf Reparatur rückt das Gewährleistungsrecht in den Fokus vieler Shops. Dabei zeigt sich, dass es einige Verständnisprobleme gibt. Hier haben wir die häufigsten Irrtümer und Missverständnisse zum Gewährleistungsrecht zusammengetragen.
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