Regelungen zum Vertragsschluss und Vertragsverhältnis
Der Hinweis „Die Anmeldung ist kostenlos.“ wurde in der neuen AGB-Fassung entfernt, § 2 Nr. 1 alte Fassung. Die neuen AGB regeln ausdrücklich, dass gewerbliche Verkäufer verpflichtet sind, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen, § 2 Nr. 3 neue Fassung.
Hinsichtlich des Vertragsschlusses zwischen dem eBay-Händler und dem Kunden waren die Regelungen bisher in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB verteilt. Nun wurden diese Vorschriften zusammen mit den verschiedenen Angebotsformaten in einem Paragraphen (§ 6 neue Fassung) verankert.
Der Käufer ist nach dem neuen § 6 Nr. 9 grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
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