Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen?
Auf eBay besteht die Möglichkeit, Gebote auch dann zurückzunehmen, wenn es innerhalb der letzten 12 Stunden vor Auktionsende abgegeben wurde. In diesem Fall wird das abgegebene (Schein-)Gebot gestrichen. Erhält ein Scheinbieter den Zuschlag für das Höchstgebot, welches deutlich unter Marktwert liegt, stellt sich die Frage, ob nach den eBay-AGB ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Die eBay-AGB besagen in § 10 Nr. 1 ausdrücklich, dass nach einer Gebotsrücknahme zwischen dem Mitglied, „das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist, und dem Anbieter kein Vertrag zustande kommt“. Auch mit den neuen eBay-AGB, welche ab 12.03.2014 gelten, hat eBay eine entsprechende Regelung in § 6 Nr. 7 vorgesehen, sodass im Fall der Gebotsabschirmung kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen wird.
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ANMERKUNG DER REDAKTION:
Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem Abschluss des Kaufvertrags nach den derzeitigen eBay-AGB. Die Entscheidung des LG Bonn vom 12.11.2004, Az. 1 O 307/04, wurde daher nicht berücksichtigt. Weiterhin bezieht sich das Urteil ebenfalls auf damals gültigen eBay-AGB. Diese wurden zuletzt am 1.1.2007 überarbeitet. Zudem war es eine Einzelfallentsc heidung und es existieren keine weiteren oder aktuellen Urteile. Daher taugt das Urteil aus dem Jahre 2004 nicht (mehr) als Grundlage.
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