Bis zum 1. August 2014 müssen die neuen Vorgaben aus der SEPA-Verordnung auch in Deutschland umgesetzt werden. Für große Unsicherheit sorgt dabei bei vielen Online-Händlern die Form der Einholung des SEPA-Lastschriftmandats. Dürfen die Ermächtigungen „papierlos“ eingeholt werden, oder sind künftig strengere Anforderungen maßgeblich?
Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine Vielzahl verschiedener nationaler Lastschriftverfahren in Europa machten den grenzüberschreitenden Geldtransfer schwer. Mit der Einführung einer SEPA (Single Euro Payments Area) im Jahr 2008 entstand ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr angeboten werden.
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum besteht aus den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Monaco. Die neuen Verfahren für Überweisung und Lastschrift müssen bis zum 1. August 2014 auf die Anforderungen der SEPA-Verordnung umgestellt werden.
Kommentar schreiben
Antworten
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben