Für viele Online-Shop- bzw. Plattformbetreiber ein leidiges Thema: Vertriebsbeschränkungen. Wir berichteten bereits letztes Jahr mehrmals über die Rechtmäßigkeit von Vertriebsbeschränkungen (z.B. hier und hier). Kürzlich hat sich das OLG Düsseldorf mit dem Thema auseinandergesetzt und eine richtungsweisende Entscheidung getroffen.

Die [Un-]Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen ist für den Online-Handel noch immer von großer Bedeutung. Die Frage, die sich hierbei immer wieder stellt, lautet: Wie weit reichen die Befugnisse der Hersteller?
Zwar ist die Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit solcher Vertriebsbeschränkungen noch immer nicht eindeutig; es lassen sich allerdings Tendenzen erkennen. So hatte zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem richtungweisenden Urteil vom 13. November 2013 (Az.VI – U (Kart) 11/13) eine Vertriebsbeschränkung in Form einer Fachhandelsvereinbarung für unzulässig erklärt und dem klagenden Onlinehändler einen Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp einer Million Euro zugesprochen.
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