In den letzten Tagen gab es wieder interessante und wichtige Rechtsprechung für Online-Händler. Das OLG Frankfurt bezieht Stellung zur Werbung mit Teil-Testergebnissen, das LG Bochum hat festgestellt, dass ein Verstoß gegen die DSGVO nicht abmahnfähig ist und ein deutsches Unternehmen verklagt Apple wegen der Verwechslungsgefahr einer Marke. Zusammengefasst im Rechtsradar.
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