Ab dem 01. Januar 2019 gilt das VerpackG und damit eine neue und wichtige Registrierungspflicht für alle betroffenen Händler. Koordiniert wird dies durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Was diese Stelle im Detail für Aufgaben hat, haben wir uns angeschaut.
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danke für deine Frage. Ähnlich bei der ElektroG ist die Grundlage für die Veröffentlichun g hierbei das Gesetz. Durch dieses können die Daten veröffentlicht werden. Das ist nicht gut für den Einzelnen, aber dadurch kann tatsächlich eine Registrierung geprüft werden.
Viele Grüße
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danke für deine Nachricht. Gebrauchte Verpackungen können bereits lizenziert sein, dass müsstest du aber beweisen können. Und vor allem: Vergiss nicht das ganze Verpackungsmate rial, was du noch dazu verwendest.
Viele Grüße
die Redaktion
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Ich kaufe keine Verpackung ein sondern benutze ausschließlich Vepackung die bereits im Umlauf war.
Wie läuft das gnaze dann?
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das siehst du richtig. Ab 2019 muss du dich auch bei der Zentralen Stelle Registrieren. Dies ist aber erst einmal kostenlos.
Viele Grüße
die Redaktion
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Bisher musste ich mich als Händler, der Waren an Kunden per Paket verschickt beim Dualen System anmelden und entsprechend der Menge der in Umlauf gebrauchten Pakete/ Verpackungen Gebühren zahlen.
Ab 2019 muss ich mich dann ZUSÄTZLICH noch bei der neuen Stelle / Datenbank LUCID registrieren & zahlen - oder löst diese das Duale System ab?
Danke vorab für eure Hilfe,
Viele Grüße, Inga
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Da hast du recht. Du befüllst und bringst die Verpackung erstmalig an den Endverbraucher in deinem Beispiel.
Viele Grüße
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Gruß
Chris
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danke für deine Anfrage. Du musst dich immer bei der Zentralen Stelle registrieren, wenn du als Hersteller im Sinne des VerpackG gilst. Du müsstest aber auch die Verpackung bei einem dualen System lizenzieren, falls die Verpackung beim Endverbraucher als Müll anfällt. Besonders dieser Punkt dürfte aber bei deinem Lieferanten nicht der Fall sein, da er dich im B2B-Bereich beliefert und daher nicht lizenzieren muss. Du darfst auch nicht vergessen, dass jeder Teil der Verpackung lizenziert sein muss.
Einen Hinweis auf der Homepage fordert das Gesetz nicht.
Viele Grüße
die Redaktion
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der Lieferant wird sich nicht registrieren müssen, da er nur an dich liefert. Da seid ihr im reinen B2B Bereich. Du musst dich nur registrieren, wenn die Verpackungen mit Ware an einen Endkunden geht. Das würde aber erst durch dich geschehen.
Viele Grüße
die Redaktion
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