Seit 1991 wird versucht, die immer größeren Mengen an Verpackungen in den Griff zu bekommen. Um dies zu verbessern, verabschiedete die Bundesregierung das neue Verpackungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2019 gilt. Damit wird auch der Begriff der Verpackung zum Teil neu definiert.
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das Verpackungsgese tz macht keinen Unterschied zwischen unterschiedlich en Verpackungsgröß en. Auch kleine Verpackungen müssen registriert werden. Es kommt allein darauf an, dass sie am Ende beim Verbraucher typischerweise im Müll landen.
Beste Grüße
die Redaktion
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ich verwende ausschließlich kleine Verpackungen (Maxibrief Karton) 15cm x 11cm x 5cm ist da auch eine Registrierung erforderlich??? ?
Vielen Dank für die Antwort
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danke für deine Anfrage. Bei neuen Gesetzen gibt es doch keine doofen Fragen. Daher: Wenn du Verpackungen benutzt, die unter das VerpackG fallen, müssen diese bei einem dualen System lizenziert und der Versender bei der Zentralen Stelle registriert.
Die Verpackung um die Ware herum (also Produktverpacku ng) ist in der Regel durch den Hersteller lizenziert. Die restliche Verpackung (Kartonage etc) muss ebenfalls lizenziert sein. Dabei kann man aber keine vorlizenzierte Verpackung kaufen. Alles andere musst du dir unbedingt nachweisen lassen, da du das als Endversender beweisen können müsstest.
Viele Grüße
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ich bin dabei einen Shop zu eröffnen, allerdings komme ich kaum vom Fleck weil andauernd was anderes um die Ecke kommt. Warum registrieren? Ich kaufe doch die Verpackungen schon mit der Müllabgabe, wieso jetzt noch mal dafür bezahlen?? Verständliche Aufklärung wäre super! Meinetwegen auch für Doofies!
Danke!
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Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man sich zunächst allgemein bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregi ster registrieren. Was im Moment aber noch nicht möglich ist. Man soll dann eine Vorregistrierun gsnummer erhalten und ab Anfang 2019 die tatsächliche Registrierungsn ummer.
Mit dieser (Vor)Registrier ungsnummer wendet man sich dann an das System, an welches man bisher bzgl. der Verpackungslize nzen angeschlossen war oder man sucht sich ein Neues. Ich habe das zum Beispiel immer so gehandhabt, dass ich Anfang des Jahres Preise verglichen und dann bei dem System, wo es in Bezug auf unsere Mengen am günstigsten war, eine Lizenz gekauft habe. Zeigte sich im Laufe des Jahres, dass die kalkulierten Mengen nicht ausreichen, habe ich für die Mehrmenge eine weitere Lizenz gekauft.
Ich vermute, so ähnlich wird es auch weiterhin laufen, nur muss man dem System dann seine Registrierungsn ummer mitteilen und dieser Stiftung dann, welches System man gewählt und welche Mengen man dort angegeben hat. Außerdem muss man wohl zunächst die geplante Mengen und dann, wenn das Jahr vorbei ist, auch noch die tatsächlichen Mengen melden.
Allerdings befürchte ich, dass diese Stiftung es bis zum Jahresende nicht auf die Reihe bekommt, Registrierungen entgegen zu nehmen. Nur was dann?
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dieser ist dann zur registrierung verpflichtet ? und ich bin doch dann eigentlich raus da ich kein hersteller bin ...oder sehe ich das falsch ?
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Was hat eine Stiftung mit dem Verpackungsgese tz zu tun? Das ist doch ein Bundesgesetz? Wird das auch so eine Abzocke / zur Kasse "bitten" wie beim neuen Elektrogesetz? Wir Händler zahlen ja nur noch!!! Hier Gebühren (Software, Marktplätze, An-, Ab- und Ummeldungen, für Registrierungen , ...), dort Provisionen (AmazonPay, PayPal, etc), da Versandkosten (bei "gefällt dem Kunden nicht" bleibt man auf den Versandkosten sitzen). Falls ein Händler überhaupt noch Geld verdient, halten die Nächsten die Hand auf!!! Abmahnanwälte greifen auch noch in die Kasse der Händler und und und. Ich liebe meinen Shop und die damit verbundenen Tätigkeiten, aber die vielen nicht eindeutigen, unklaren Gesetze und Vorschriften, die stetig wachsenden Kosten, treiben kleine Händler geradewegs in den Ruin! Da hat doch letztendlich keiner was davon. Wie wäre es mal wieder mit "Leben und leben lassen", statt ausbluten und versklaven.
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danke für deinen Kommentar. Aber leider können wir dies nicht bestätigen. Zwar gilt die Verpackungsvero rdnung bis Ende des Jahres, jedoch tritt da VerpackG ab dem 01. Januar 2019 in Kraft. Danach müssen auch die Vorgaben des Gesetzes beachtet werden. Fraglich könnte aber in der Tat sein, ob die zentrale Stelle bis zu diesem Zeitpunkt die Registrierung tatsächlich umsetzt. Bisher war angedacht, dass die Registrierung schon jetzt möglich ist, jedoch ist dies bisher nicht der Fall.
Viele Grüße
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Bis dahin gilt es, Ruhe zu bewahren und die Verpackungsmeng en im eigenen Unternehmen zu überprüfen. Nicht, dass man zwischen den Jahren noch eine Abmahnung riskiert... Preiswert lizenzieren auch ohne 2-Jahresverträg e ist möglich - man muss nur vergleichen.
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